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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Ulrich Müller von Wolfgang R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Müller!

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im GG Artikel 20a und in der Landesverfassung verankert. Ist ihre Partei der Meinung, dass nachfolgende Praktiken (um nur einige zu benennen) der Verantwortung unseren Mitgeschöpfen gegenüber gerecht werden und wenn nicht, was will sie dagegen unternehmen?
1. Tierversuche mit schweren langanhaltenden Schmerzen in der Pharmaindustrie.
2. Tierquälerische Kaninchenmast.
3. Kleingruppenhaltung von Geflügel.
4. Durch Leistungssteigerung in der Nutztierzucht hervorgerufene Schädigung der Gesundheit (Qualzucht).
5. Das Verstümmeln von Nutztieren wie z. B. betäubungslose Ferkelkastration, Kupieren der Schwänze bei Schweinen, Schnabelkürzungen, Zähnekneifen, Enthornung von Kälbern …..
6. Die nur bei extremen Verstößen (kurz vor dem Tod) zu ahndende Zwinger- und Kettenhaltung von Hunden.
7. Da die Jagd sich weitgehend nicht nach den Tierschutzgesetzen richten muss, werden in Deutschland jährlich bis zu 400.000 Katzen und 45.000 Hunde ohne vernünftigen Grund geschossen (Weidmannsheil!). Dies geschieht auch in meiner direkten Nachbarschaft!
8. Massenhafte Vernichtung von Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen.
9. Anbinde-Haltung von Milchkühen.
10. Das Kochen noch lebender Hummer, trotz vorhandener Geräte, die den Hummer zuvor betäuben können.

"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt." (Mahatma Gandhi) Das gilt auch für die Politik, die verantwortlich für die Tierschutzgesetze ist, welche all die unwürdigen Zustände ermöglicht. Deutschland diskutiert erbittert über die ethischen Fragen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen legten einen Gesetzesentwurf zum Verbot der PID vor, aber dieselben Politiker haben kaum Skrupel, Millionen von Küken, trotz Schutz durch Artikel 20a GG, zu töten! Was kommt Ihnen bei diesem Vergleich in den Sinn?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Richter

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