Frage an Ulrich Künkler von Ingo W. bezüglich Sport
Sehr geehrter Herr Künkler,
seit nunmehr 30 Jahren bin ich Segelflieger, Motorseglerpilot und Motorflieger. Ich besitze alle dafür erforderlichen Lizenzen nach JAR-FCL mit Lehrberechtigungen. Seit dem 15.Jan. des Jahres gibt es das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Der §7 dieses Gesetzes verlangt von mir die Antragstellung einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" (ZÜP). Stelle ich diesen nicht, gelte ich automatisch als unzuverlässig. Ich stehe, trotz der "Unschuldsvermutung" in Deutschland, unter dem Generalverdacht, ein Terrorist oder ähnliches zu sein. Dagegen verwehre ich mich ausdrücklich!
Mir wurde eine Frist zur Antragstellung, durch die ich auf gesetzlich zugesicherte Grundrechte verzichten soll, gesetzt, nach dem 15.08. sollen meine Lizenzen widerrufen werden.
Als ehrenamtlich tätiger Ausbildungsleiter, technischer Leiter Motorflug, Motorflugreferent und Fluglehrer kann ich dies nicht billigend in Kauf nehmen! Ich verwehre mich gegen die Kriminalisierung meiner Person durch den Staat!!!
Fragen:
Wie kann man mich zu einer Antragsstellung zwingen, wenn es an so einfachen Grundlagen fehlt, sagen zu können, was überhaupt zur "Unzuverlässigkeit" führt? Damit wird der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet.
Es gibt keine Kostenverordnung für diese Antragstellung. Wie kann das sein, muß ich einen Blankoscheck ausstellen?
Wie oft wird diese Antragstellung erforderlich? Es gibt keinerlei Richtlinien!
Gilt in Deutschland das Grundgesetz noch? Warum wird ein verfassungswidriges Gesetz in Kraft gesetzt.
Warum werde ich ungleich im Vergleich mit Kraftfahrern behandelt? Kraftfahrzeuge werden Nachweislich für Terrorakte eingesetzt, Sportflugzeuge, gelenkt von Sportpiloten, in KEINEM Fall.
Ich bitte Sie, meine Fragen klar und präzise krzfristig zu beantworten.
Vielen Dank, mit freundlichem Gruß,
Ingo Wiebelitz, Netphen-Unglinghausen