Frage an Ulrich Kelber von Philipp T. bezüglich Wirtschaft
Ein Themengebiet, daß leider im momentanen Wahlkampf deutlich zu kurz kommt, ist in meinen Augen das Urheberrecht. Wird es bei der aktuellen Urheberrechtsreform bleiben, die Verbraucher der Willkür dei Rechteverwerter ausliefert?
Zu Beginn des digitalen Zeitalters kann doch nicht einem Industriezweig gestattet werden, dem Kunden vorzuschreiben, wann, wo, wie oft und auf welchem Gerät ein Musikstück gehört, ein Film gesehen oder gar ein Lehrbuch gelesen werden darf.
Öffentliche Bibliotheken mit Computerleseplätzen werden verpflichtet, dort ein Werk nicht mehr Lesern gleichzeitig zur Verfügung zu stelles, als sie auch Kopien bezahlt haben.
Sollen wir tatsächlich dem amerikanischenVorbild folgen, wo es nun elektronische Universitätslehrbücher gibt, die sich nach Ende des Semesters selbst löschen, damit im nächsten Jahr wieder viele neue Kopien verkauft werden können?
Würden Sie mir zustimmen, daß die Politik hier bisher viel zu einseitig den Wünschen der Industrie gefolgt ist? Wird sich dieser Trend ändern?
Sehr geehrter Herr Taprogge,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Neuregelung des Urheberrechts ist keineswegs allein auf Druck der Musik- und Filmindustrie zustande gekommen ist. Sondern es waren und sind insbesondere auch die "kleinen" Künstlerinnen und Künstler (egal ob Musiker, Schriftsteller oder Regisseure), die auf eine Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter gedrängt haben, um ihre Rechte und damit auch ihren Lebensunterhaltzu schützen.
Die neue Regelung stellt einen halbwegs gerechten Ausgleich zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums auf der einen Seite und dem Informationsinteresse der Wissenschaft und Forschung, vor allem aber auch des einzelnen Bürgers, auf der anderen Seite dar. Die Rechte der Urheber werden auf die elektronischen Medien ausgelegt. Ebenso wie in der „Papierwelt“ sind einzelne digitale Kopien zum privaten Gebrauch zulässig. Ich werde allerdings weiter darauf drängen, dass das Recht zur Privatkopie nicht in der Praxis ausgehöhlt wird. Hier gehen die neuen Regelungen zu weit.
Für einzelne Bereiche sind übrigens besondere Regelungen getroffen worden. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerks ist in den ersten zwei Jahren nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Dem Interesse der Wissenschaft ist dadurch Rechnung getragen worden, dass im Intranet für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs oder einzelne Beiträge für die wissenschaftliche Forschung zugänglich gemacht werden können. Das heißt aber nicht, dass damit die Einstellung von Werken in das Internet erlaubt ist, denn die Nutzung ist auf einen abgegrenzten Personenkreis, also zum Beispiel Schulklassen oder Forscherteams beschränkt.
Die Entwicklung wird sicher dahin gehen, dass ich mich demnächst entscheiden kann/muss, ob ich ein Stück nur ein paar Mal hören/sehen will oder es dauerhaft besitzen. Die Preise werden dafür jeweils unterschiedlich sein und das finde ich ganz in Ordnung. Verhindert werden muss die Durchsetzung bestimmter Nutzungsformen und technischer Beschränkungen über die reine Marktmacht.
Fazit:
Wir sollten nicht vergessen, dass auch das geistige Eigentum vor Missbrauch und Diebtahl geschützt werden muss, wenn der "Erfinder" dies wünscht. Legt er/sie darauf keinen Wert, wird niemand gehindert, dies elektronisch weltweit zugänglich zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kelber, MdB