Ulrich Kastner
FDP
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Frage von Hansi G. •

Frage an Ulrich Kastner von Hansi G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kastner,

als geschiedener Elternteil ist dieser gesetzlich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Gem. BGH und der Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhaltspflichtige hier finanziell bis ins kleinste Detail geprüft und (bildlich gesehen) "komplett nackig" gemacht. Im schlimmsten Fall verbleibt einem Unterhaltspflichtigen nur der Selbstbehalt (z. Zt. 1000€).

Wie gedenken Sie die korrekte Verwendung des gezahlten Unterhalts zu gewährleisten? Nach heutigem Stand der "Rechtssprechung" kann der Unterhaltsempfänger (Mutter/Vater) mit dem Geld machen was er will (Urlaub, Vermögensbildung,....). Eine Prüfung der Verwendung zu Gunsten der Kinder ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Über eine Darlegung Ihres Standpunktes hierzu würde ich mich sehr freuen.

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grotjahn,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist es so, wie Sie es beschreiben: Wie und wofür der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen verwendet ist nicht konkret vorgeschrieben bzw. geregelt. Wenn der Unterhaltszahlende eine missbräuchliche Verwendung zum Nachteil des Kindes sieht, steht Ihm natürlich jederzeit der rechtliche Weg offen z. B. eine Änderung des Sorgerechts gerichtlich einzuklagen.

Ich halte die bestehende Regelung aus folgenden Gründen für sinnvoll:

Grundsätzlich bin Ich der Meinung, dass wir in Deutschland viel zu oft und zu schnell zu gesetzlichen Regelungen greifen, wenn sich einige wenige nicht korrekt verhalten und zugleich bereits gesetzliche Möglichkeiten bestehen, das Fehlverhalten zu bekämpfen, wie das hier im Missbrauchsfall gegeben ist.
Es wäre sicher ein sehr schwieriges Unterfangen, die exakte Verwendung der Unterhaltszahlungen vorzuschreiben, da die Lebenssituationen ebenso extrem vielfältig sind wie die Bandbreite der Unterhaltsleistungen. Bliebe meines Erachtens nur der Weg sehr allgemeiner Regelungen, die im Einzelfall dann immer einer Einzelfallprüfung bedürften, wenn eine nicht gesetzeskonforme Verwendung vermutet wird.
Noch viel komplexer wäre eine generelle Prüfung der Verwendung. Zum einen würde die große Mehrheit derer, die sich korrekt Verhalten unter Generalverdacht gestellt und verdachtsunabhängig kontrolliert. Zum anderen wäre eine solche Aufgabe heute personell gar nicht zu leisten. Abschließend denke ich, dass der Unterhaltsleistende i.d.R. sicher einen besseren Einblick als irgend ein Amt hat, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist, zumal die Verwendung der Zahlungen hier ja nur ein Aspekt ist. Er kann und sollte somit im Missbrauchsfall die entsprechenden Maßnahmen anstoßen.

Mit
freundlichem Gruss
Ulrich Kastner