Frage an Udo Wolf von Anton S. bezüglich Gesundheit
Wie geht es nun mit dem Nichtraucherschutz weiter in Berlin?
Was für Raucher "Freiheit" bedeutet, bedeutet für Unbeteiligte Giftgasterror in jeder Lebenslage und Spießrutenlauf in jedem Lebensbereich.
Ich bitte um Veröffentlichung der Frage und Ihrer Antwort.
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Anton Sturm
Sehr geehrter Herr Sturm,
vielen Dank für Ihre Anfrage, wenngleich ich finde, dass es sich
verbietet, im Zusammenhang mit dem Rauchen von „Giftgasterror“ zu sprechen.
In Berlin gilt ein umfassender Nichtraucherschutz. Dazu haben wir ein weitreichendes Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Länger schon galt in Schulen und Kindertagesstätten ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot. An anderen Orten gab es keinen ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Mit dem Nichtraucherschutzgesetz wurde das Rauchen in öffentlichen Räumen weitgehend verboten. Dazu zählen auch das Berliner Abgeordnetenhaus, Gebäude der Verwaltungen, des Rechnungshofes, des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gerichtsgebäude und Gebäude anderer Organe der Rechtspflege des Landes sowie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Krankenhäuser, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Theater, Kinos, Museen, Sportanlagen, Hoch- und Fachhochschulen, Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges und der Erwachsenenbildung, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Alten- und Pflegeheime, Hospize, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten und Diskotheken. Auch auf Bahnhöfen in Berlin darf nicht geraucht werden.
Es ist in Berlin also jetzt schon unmöglich, in jeder Lebenslage und in jedem Lebensbereich von Rauch belästigt zu werden.
Schärfere gesetzliche Regeln bedeuten keineswegs besseren Nichtraucherschutz. Selbst in München, wo nach dem Volksbegehren ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie besteht, wird noch in 17 % der aufgesuchten Getränkegaststätten geraucht. Berlin hat von allen deutschen Landeshauptstädten, in denen Ausnahmeregelungen gelten, den höchsten Anteil rauchfreier Gaststätten.
Wir setzen darauf, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Nichtraucherschutz zu erhöhen. Striktere Reglementierungen erscheinen mir da eher kontraproduktiv. Nichtraucherschutz beginnt in den Köpfen und wird sich dann auch in den Kneipen durchsetzen. Ein Rauchverbot auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist in 11 der Berliner Bezirke bereits über das Grünanlagengesetz umgesetzt. Auch hier braucht es keine weiteren gesetzlichen Regelungen, sondern die konsequente Anwendung bestehender Regelungen durch die Bezirke.
Weiteren Handlungsbedarf sehen wir allerdings auf Bundesebene. Hier hat es der Gesetzgeber bis heute nicht fertig gebracht, über die bundesweit geltende Arbeitsstättenverordnung ein allgemeines Rauchverbot am Arbeitsplatz durchzusetzen. Nachdem die EU, entgegen ihrer Ankündigung, hierzu bisher keine Entscheidung getroffen hat, bleibt die Bundesregierung in der Verantwortung.
(Siehe auch www.linksfraktion-berlin.de/uploads/media/qualmfrei.pdf
)
Mit freundlichen Grüßen
Udo Wolf