Frage an Udo Voigt von Dieter B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Voigt,
wie steht Ihre Partei zum sog. "Hitler-Konkordat"? Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Vatikan und Hitlerdeutschland, der bis heute gültig ist. Viele Privilegien der beiden christlichen Kirchen gehen darauf zurück.
Sehr geehrter Herr Blenk,
Das 1933 zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat wird allgemein als Reichskonkordat bezeichnet. Nach einer längeren Debatte bezüglich seiner Gültigkeit, beschied das Bundesverfassungsgericht 1957 den Fortbestand des Reichskonkordats. Die NPD wäre als Regierungspartei natürlich an bestehendes Vertragsrecht gebunden.
Den christlichen Kirchen trug das Reichskonkordat keine Privilegien ein, da es ein Vertrag zwischen einer christlichen Kirche, der katholischen und dem Deutschen Reich war.
Das Reichskonkordat regelte insbesondere die Rechtsstellung des Klerus, die Besetzung kirchlicher Ämter, besonders der Bischofsstühle, den Bestand der katholischen Fakultäten, die Konfessionsschulen, den Religionsunterricht und das kirchliche Vereinswesen.
Da Ihre Frage im zweiten Teil wenig präzise ist, sollten sie diesen Teil genauer bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Voigt