Udo Voigt - NPD
Udo Voigt
Die Heimat
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Frage von Walter Z. •

Frage an Udo Voigt von Walter Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Voigt,
warum antworten Sie Herrn Wiesenhüttel nicht einfach? Die Antwort auf seine Frage hatten Sie doch in einem Interview der "Jungen Freiheit" vom 14.09.04 gegeben. Sie bezeichneten darin Adolf Hitler als einen großen deutschen Staatsmann.
Im übrigen wurden Sie am 25.08.2005 vom LG Stralsund nach Auskunft von "wikipedia.org" zu einer Freiheitsstrafe von 4 Mon. auf Bewährung verurteilt, wegen volksverhetzung. Wie passt das dazu, dass Sie Kriminalität bekämpfen wollen, wenn Sie selbst kriminell wurden? Kann ja jedem mal passieren, nur warum dann so starker Tobak gegen Andere?
Im übrigen kann ich nicht nachvollziehen, warum Hitler ein großer deutscher Staatsmann sein soll. Er ist für einen Angriffskrieg verantwortlich, der Millionen von Toten gefordert hat. Ohne ihn wäre Deutschland gar nicht angegriffen worden, hätte es keine Flucht und Vertreibung gegeben und wäre Deutschland nicht geteilt worden. Sie sehen nie Ursache und Wirkung, wenn Sie sich einseitig gegen deutsche Schuld wehren.
Mfg
Walter Zobel

Udo Voigt - NPD
Antwort von
Die Heimat

Sehr geehrter Herr Zobel,

mir ist nicht klar, warum Sie gegen Ende des Wahlkempfes in Berlin unbedingt eine Diskussion über Adolf Hitler entfachen wollen? Berlin hat 60 Mrd. Euro Schulden, fast 500.000 Ausländer und 289.000 Arbeitslose. Die Bürger dieser Stadt interessiert eine alternative Politik. Sie wollen statt Hoffnungslosigkeit neue Visionen, statt rückwärtsgewandte Diskussionen. Mein von Ihnen zitiertes Interview von 2004 wurde in gänzlich anderem Zusammenhang geführt. Es wäre sicher für Historiker interessant darzulegen, wie und wodurch unter Hitler die Massenarbeitslosigkeit und soziale Entrechtung der Deutschen und Berliner binnen zwei Jahren beseitigt wurde, doch sind die Probleme der Globalisierung heute vielfach anders gelagert. Ich bleibe daher dabei, daß eine solche Diskussion in einem themen- und sachbezogenen Wahlkampf nicht weiterführend wäre.

Dankbar bin ich Ihnen für den Hinweis bezüglich meiner Verurteilung vor dem Landgericht Stralsund. Sie geben mir damit die Möglichkeit zur Klarstellung. Der Vollständigkeithalber sollten Sie noch erwähnen, daß ich zuvor vom zuständigen Amtsgericht in Greifswald freigesprochen wurde. Zudem ist das von Ihnen zitierte LG-Urteil nicht rechtskräftig, da mein Anwalt hier noch Revision eingelegt hat. Sie sollten den Ausgang des Verfahrens abwarten, bevor Sie öffentliche Beschuldigungen erheben. Es ist schon bezeichnend für dieses politische System einen Politiker sieben Jahre nach einer im Wahlkampf gehaltenen Rede zu verurteilen. Diese Tatsache wurde auch schon von den Vereinten Nationen gerügt. Bezeichnenderweise soll das möglicherweise entlastende Filmaterial bei einem Brand in einem ZDF-Archiv vernichtet worden sein. Dies ist natürlich interessant, da eben das Verfahren erst auf die Anzeige eines damaligen Kontraste Reporters zurückging und der angeblich belastende Film an der Stelle aufhört, wo ich in meiner Rede den entlastenden Zusammenhang darstelle. Ich glaube nicht, daß dieses Urteil Bestand haben wird. Ich denke, daß es nur dazu da ist, um in Wahlkämpfen propagandistisch gegen mich eingesetzt zu werden. Das erklärt auch, warum das Verfahren immer wieder hinausgezogen wird. Wie soll sich ein anwesender Versammlungsbesucher nach acht oder zehn Jahren noch an Inhalte meiner damaligen Wahlkampfrede in Mecklenburg-Vorpommern erinnern?

Letzlich ein kleiner unstrittiger historischer Hinweis zum Verhältnis von Ursache und Wirkung, der heute oft unterschlagen wird: Meines Wissens haben England und Frankreich Deutschland den Krieg erklärt und nicht umgekehrt. Deutschland hat den Krieg dann verloren, auch das ist unstrittig. Seit Rom ist aber auch bekannt, daß die Geschichte immer vom Sieger geschrieben wird. Schon aus diesem Grund erübrigt sich eine vergangenheitsorientierte Debatte.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Voigt