Frage an Udo Voigt von Kevin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Voigt,
zunächst einmal möchte ich mich für ihre Antwort bei meiner ersten Frage bedanken.
Nun liegt mir aber doch noch eine Frage am Herzen: Wie wollen sie gegen Ausländer (oder Mischlinge die ihrem Abstammungsprinzip nach nicht-deutsche sind) vorgehen die bereits seit ihrer Geburt oder auch einigen Jahren einen Deutschen Pass besitzen?Ich beispielsweise habe,da ich in Deutschland geboren bin von Geburt an nur die deutsche Staatsbürgerschaft besessen.An meinem 18.Geburtstag musste ich mich dann entscheiden ob ich die deutsche Staatsbürgerschaft behalten,oder die amerikanische annehmen möchte.Ich habe mich für die deutsche entschieden,da ich mich zu "3/4" deutsch fühle!
Also noch einmal meine Frage auf den Punkt gebracht:
Würde ICH abgeschoben werden und wenn ja wie soll das praktisch durchgeführt werden?
Ich bedanke schonmal für ihre Antwort
Mit freundlichem Gruss
Kevin McNeill
Sehr geehrter Herr McNeill,
ich denke, daß ich diese Frage bereits Herrn Schneider gegenüber am 24.8. beantwortet habe und brauche mich hier nicht zu wiederholen, denn Sie können es ja dort nachlesen.
Ich kann Ihnen allerdings versichern, daß Sie unter einer NPD-Regierung nicht abgeschoben würden. Da Sie ja selbst sagen, daß Sie einen deutschen Paß besitzen, wäre dies rechtlich auch gar nicht möglich. Man kann der NPD sicher viel vorwerfen, sicherlich aber nicht, daß wir vorhätten, die Rechtsstaatlichkeit zu verletzen. Ein Deutscher kann nicht abgeschoben werden.
Das Wort "Abschiebung" findet sich aber tatsächlich in unserem Programm, bezieht sich dort aber auf Scheinasylanten und kriminelle Ausländer, die wir in der Tat konsequent abschieben würden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Voigt