Frage an Udo Voigt von Claudius Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Voigt,
wie steht die NPD zu einer Volksabstimmung zu einer Verfassung der Deutschen nach Art. 146 GG und zur Frage, ob ein Friedensvertrag mit den Siegermächten im WK II notwendig ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Claudius Zell
Sehr geehrter Herr Zell,
die NPD verweist immer wieder auf den Artikel 146 des Grundgesetzes, in dem es wörtlich heißt: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Hier haben die Väter des Grundgesetzes (GG), angesichts der damaligen Einflußnahme der alliierten Besatzer zum Ausdruck gebracht, daß das GG eben nicht vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. In der Tat mußte der vom Parlamentarischen Rat beschlossene Entwurf den drei westlichen Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach deren Billigung, von den 11 Bundesländern stimmte nur Bayern dagegen, vom Bundestag verabschiedet, wurde es am 23. Mai 1949 verkündet und trat am Tag darauf in Kraft.
Das Grundgesetzt heißt aus diesem Grunde auch nicht Verfassung und stellt ein Provisorium dar. Bis zum heutigen Tag haben es die etablierten Parteien auch nicht gewagt, dem Volk einen Verfassungsentwurf vorzulegen und darüber abstimmen zu lassen, wie das in Demokratien üblich und zur Verfassungslegitimation notwendig ist. Das mag zwei Gründe haben: Zum Einen trauen die etablierten Politiker dem Volk nicht und zum Anderen könnte man die Verfassung´dann auch nicht so einfach im Parlament ändern, wie es derzeit möglich ist, wenn zwei Drittel der Abgeordneten einer Grundgesetzänderung zustimmen. Eine Verfassung, welche durch das Volk legitimiert wäre, könnte auch nur wieder durch das Volk geändert werden!
Aus diesem Grund nehmen es die etablierten Politiker auch nicht so sonderlich Ernst mit dem Grundgesetz und verstoßen regelmäßig dagegen. Für die NPD ist der derzeitige Status der BRD nur eine provisorische Übergangsregelung, bis der Art. 146 des Grundgesetzes durch eine Verfassung erfüllt ist, welche sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung zu geben hat.
Der Teil 2 Ihrer Frage erfordert umfangreiche völker- und staatsrechtliche Betrachtungen. Ich werde allerdings versuchen, dies hier mit wenigen Sätzen auf den Punkt zu bringen. Natürlich wäre ein Friedensvertrag notwendig um endlich in Europa eine abschließende Neuordnung zu schaffen. Bisher ist die Nachkriegsordnung nämlich nicht endgültig geregelt.
Trotz entsprechender Hinweise im Zwei Plus Vier Vertrag ist BRD-Deutschland auch heute noch kein souveräner Staat. Entscheidende Souveränitätseinschränkungen bestehen in den Zusatzverträgen durch Übernahme von entscheidenden Bestandteilen des Überleitungsvertrages, des Truppenvertrages und des Finanzabkommens bis zum heutigen Tage fort. Die nichtsouveräne BRD hat darüberhinaus z.B. in sogenannten Grenzanerkennungsverträgen mit Nachbarstaaten auf Gebiete verzichtet, die ihr nie gehört haben. Internationales Völkerrecht kennt keine Annexionen von besetzten Gebieten. So nutzen z. B. unsere Nachbarn seit Jahrzehnten unser Land, seine Erzeugnisse, Wohnung, Häuser, Flüsse, Infrastruktur und Bodenschätze, ohne je einen Pfennig dafür bezahlt zu haben. Andererseits erheben diese Ansprüche gegen Deutschland. Nur ein Friedensvertrag könnte diese Fragen endgültig regeln. Doch solange es kein souveränes Deutschland mit einer vom Volk gebillgten Verfassung gibt, existiert hier kein Verhandlungspartner, der dazu ermächtigt wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Voigt