Frage an Udo Voigt von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum sind viele Vorbestrafte auf den Listen der NPD zu finden?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
eine Interessante Frage? Haben Sie diese auch an die etablierten Parteien gestellt? Oder hat Sie der "Hetzbericht" über die Kandidaten der NPD in der taz dazu animiert? Bezeichnenderweise werden dort keine "Vorbestraften" auf Listen etablierter Parteien aufgeführt, was eigentlich journalistischer Sorgfaltspflicht entsprechen würde.
Auf Listen der NPD oder als Einzelkandidaten stellt die NPD zur Bundestagswahl 511 Kandidatinnen und Kandidaten um Ihnen direkt auf Ihre gestellte Frage zu antworten, ich weiß es nicht in jedem Einzelfall. Leider gibt es ja in der BRD Gesinnungsverurteilungen und politische Prozesse und somit auch politische Verurteilungen, die Sie wohl nicht verallgemeinernd hier werten können.
Vorbestrafte oder Tatvorwürfe, wie wir sie von den etablierten Politikern kennen finden Sie jedenfall bei uns nicht.
Ich erinnere hier an den SPD-Minister Wolf in Brandenburg, der einen Killer auf seine Frau angesetzt hatte. Oder den Außenminister Joschka Fischer, der zur kriminell-militanten linken Szene gehörte und auf einen am boden liegenden Polizisten einschlug. Denken Sie an den stellvertr. Fraktionschef der Grünen, Herrn Stöbele, der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (RAF) zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde oder Gert Bastian, die frühere Leitfigur der Grünen, der zuerst seine Parteigenossin Petra Kelly umgelegt und sich dann selbst gerichtet hat.
Oder den FDP-Landesvorsitzenden in Rheinland Pfalz Hans Peter Scholl, der zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, weil er mit gezückter Pistole einen Juwelierladen überfiel. Oder den früheren CDU-Minister Walther Leisler Kiep, der 40.500 Euro wegen uneidlicher Falschaussage zahlen mußte. Oder das Ex-CDU-Bundesvorstandsmitglied und von Frau Merkel damals hofierten Michael Friedmann mit der Kokain- und Prostitutionsaffäre. Oder ..... oder ..... die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, ich denke aber das reicht für heute.
Derartige Fragen werden zumeist von der Seite gestellt, die ständig einer besseren "Resozialisierung" das Wort reden, diese aber natürlich nicht auf nationale Bürger angewendet wissen wollen. Ich habe mir wiederholt sagen lassen müssen, daß eine Person, die Ihre Strafe abgesessen hat, dann nicht mehr dafür belangt werden darf und eine neue Chance bekommen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Voigt