Einschränkung des Datenschutzes ?
Die Frage war ob es zur Einschränkung eines Pandemie Geschehens gerechtfertigt ist den Datenschutz einzuschränken. Mir erschließt sich nicht was das mit Katastrophenschutz zu tun hat. Gerade dort sehe ich prinzipiell erst einmal die Sicherheit von Menschen, Tieren und Hab und Gut, wenn hier temporär der Datenschutz an zweiter Stelle steht so ist das für mich absolut akzeptabel. Was spricht ihrer Meinung dagegen ?
Mit freundlichen Grüßen, R. K.
Eine sehr interessante und zugleich schwierige Frage. Vielen dank dafür. Generell bin ganz bei ihnen. Bei einer Pandemie gilt es prinzipielle die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Doch um dies zu tun kann es im Sinne der Unterbrechung von Infektionsgeschehen mit möglicher Todesfolge, ratsam sein persönliche Daten (Bewegungsdaten) auszuwerten. Dies wäre unabhängig des pandemischen Geschehens nicht zulässig, doch berücksichtigt man, die Möglichkeit, dass mit dem auswerten von Bewegungsdaten mögliche Infektionen verhindert oder zumindest eingedämmt werden können, so sind die Datenschutz Einschränkungen, meiner Meinung nach vertretbar, sofern diese dazu dienen in Summe eine Vielzahl an Menschen zu schützen.
Meiner Meinung nach sind, um die Pandemie einzudämmen, Datenschutzeinschränkungen im Vergleich zur möglich tödlichen Infektion, dass geringere Übel und somit tragbar, wenn auch mit bitterem beigeschmack.
Ich bedanke mich vielmals für diese komplexe Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Traymont Wilhelmi