Frage von Erhard J. • 31.10.2022
Sehr geehrte Frau MdL Tosca Kniese (parteilos), wollen Sie sich für die Abschaffung von § 146 GVG einsetzen? Oder nicht?
Sehr geehrte Frau Kniese,
laut § 146 GVG ist der Justizminister gegen dem Staatsanwalt weisungsbefugt.
Konkret heißt das, dass der Justizminister >im Einzelfall< den Staatsanwalt anweisen kann,
wenn dieser eine Straftat (z.B. Verstoß gegen § 138 StGB) begangen haben sollte und er
diesbezüglich angezeigt wurde, dieses *Vor*-Ermittlungsverfahren unverzüglich
und unaufgeklärt einstellen muss.
Rechtssachverständige sind der Meinung, dass sich Deutschland den europäischen
Rechtsstandards anpassen und den Paragraphen 146 GVG streichen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.