Frage von Erhard J. • 31.10.2022
Sehr geehrte Frau MdL Tosca Kniese (parteilos), wollen Sie sich für die Abschaffung von § 146 GVG einsetzen? Oder nicht?
Sehr geehrte Frau Kniese,
laut § 146 GVG ist der Justizminister gegen dem Staatsanwalt weisungsbefugt.
Konkret heißt das, dass der Justizminister >im Einzelfall< den Staatsanwalt anweisen kann,
wenn dieser eine Straftat (z.B. Verstoß gegen § 138 StGB) begangen haben sollte und er
diesbezüglich angezeigt wurde, dieses *Vor*-Ermittlungsverfahren unverzüglich
und unaufgeklärt einstellen muss.
Rechtssachverständige sind der Meinung, dass sich Deutschland den europäischen
Rechtsstandards anpassen und den Paragraphen 146 GVG streichen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Antwort ausstehend von Tosca Kniese Bürger für Thüringen