Besserer Schutz vor Bossing- und Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz möglich?
Sehr geehrter Herr Stölting,
ich kam Anfang März 2001, wegen einer depressiven Erkrankung (private und berufliche
Erlebnisse) v. ersten Arbeitsmarkt, als kaufm. Ang. mit körp. Behinderung (GdB50) bei einer Baumaschinenhandlung v. Bürobereich in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in den Arbeitsbereich Elektromontage/Verpackung und dann nach mehreren Wechseln zuletzt in eine WfbM in den Arbeitsbereich Grafikdesign/Weblayout/Digitaldruck/Produktwerbung/Foto- und Textgestaltung.
Was mich bei der Baumaschinenhandlung belastet hatte war das kalte und raue Betriebsklima seitens der Geschäftsführerin und ihres Ehemannes.
Ich leitete zuerst im Auftr. der Unternehmerin gerichtliche Mahnverfahren ,ohne vorherige Einarbeitung, nach den alten Unterlagen meines Vorgängers, ein und dann nach Beauftragung der Kollegin, die gerade betrieblich mahnte.
Wie es dazu kam, dass ich eines Tages Tagesrapporte als kaufm. Angestellter schreiben musste, teilte einem Ministerium mit!