Frage an Torsten Haß von Benjamin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Haß,
in der Vergangenheit hat die SPD mehrfach Mitbewerber dafür kritisiert, dass diese bei Kommunalwahlen Oberbürgermeister/Landräte auf ihren Listen kandidieren lassen obwohl sie das Mandat nicht annehmen können. Inzwischen praktiziert auch die SPD dieses Vorgehen. Wie stehen Sie zu dieser Regelung und werden Sie sich im Landtag und ihrer Partei für eine Änderung stark machen?
Sehr geehrter Herr Hoppe,
recht herzlichen Dank für Ihre e-mail!
Ich habe bei der Novellierung der Thüringer Kommunalordnung und zum Thüringer Kommunalwahlgesetz im Jahre 2005 einer Arbeitsgruppe der SPD angehört. Die Lösung unsererseits für das Problem war die Prüfung der möglichen Annahme des Mandats auf den Zeitpunkt vor der Wahl zu legen und somit bereits die Kandidatur zu unterbinden. Leider gab es damals keine politischen Mehrheiten im Thüringer Landtag für diesen Ansatz. Alle Parteien des Thüringer Landtages welche über kommunale Mandatsträger verfügen nutzen thüringenweit diese vom Gesetzgeber gegebene Möglichkeit. Da sie vom Landtag und den dort gewählten Abgeordneten auch nicht unterbunden wurde ist eine Verurteilung dieses Verhaltens auch pure Heuchelei. Die thüringenweite Presseschelte zu diesem Thema gegenüber den kommunalen Wahlbeamten hätte an die Landtagsabgeordneten gerichtet werden müssen.
Wenn ich dem Thüringer Landtag angehöre werde ich mich weiterhin dafür einsetzen das die Prüfung der Möglichkeit der Mandatsannahme auf einen Zeitpunkt vor der Wahl verlegt wird!