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Tobias Stindl
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Frage von Bruno V. •

Frage an Tobias Stindl von Bruno V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stindl,

sie kandidieren für die nächste Legislaturperiode.
Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine vage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Radarproblematik als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat nur auf Druck der geschädigten Radaropfer, zu denen auch ich mich zähle, reagiert und die Radarkommision ins Leben gerufen. Deren Empfehlungen sollten 1:1 umgesetzt werden, was aber leider in Wirklichkeit nicht der Fall ist.

Wie stehen Sie zu der Frage der Entschädigung für Bundeswehrangehörige, die im Dienst am Vaterland, ihre Gesundheit und damit auch die ihrer Nachkommen, aufs Spiel gesetzt haben und mit den Nachwirkungen dieser Gesundheitsgefährdungen, heute noch kämpfen bzw. schon verstorben sind?

Wie stehen Sie zu der Lösung,eine Stiftung ins Leben zu rufen, mit der den Betroffenen rasch und unbürokratisch geholfen werden kann, ohne diese mit der unsäglichen Prozedur der Bürokratie der betrauten Versorgungsdienstellen zu
belasten.

Zu meiner Person:

Bruno Volk
55 Jahre alt
Radarbediener und Ausbilder in der Bundeswehr.
Kann seit 1978 nur mit Medikamenten am kulturellen und beruflichen Leben teilnehmen.

Ich würde mich über eine kurze und eindeutige Antwort sehr freuen. Ihre Antwort oder auch Nichtantwort werde ich im Internet veröffentlichen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Bruno Volk

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Volk,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Entschädigungen von Radaropfern der Bundeswehr und der NVA. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mir mit meiner Antwort ein paar Tage Zeit gelassen habe. Aber da ich bisher nicht mit dem Thema betraut war, wollte ich zunächst gründlich recherchieren, um Ihnen eine adäquate Antwort geben zu können. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Das Leiden vieler ehemaliger Radarsoldaten und ihrer Angehöriger verdient nicht nur unser Mitgefühl, sondern der ehemalige Dienstherr muss seiner Fürsorgepflicht gegenüber Soldaten und ehemaligen Soldaten glaubwürdig nachkommen, die zu Zeiten der Ost-West-Konfrontation unwissentlich ihre Gesundheit und ihr Leben riskiert haben.

Wie Sie sicher wissen, empfahl der Verteidigungsausschuss einstimmig, nachdem der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter über die Problematik im Bundestag intensiv aufgeklärt hatte, im Juni 2002 dem BMVg die Einberufung einer externen und unabhängigen „Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA“. Die Expertenkommission unter Leitung des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz legte ihren Abschlussbericht am 2. Juli 2003 dem Verteidigungsausschuss und dem BMVg vor. Die am 24. September 2003 von allen Beteiligten gebilligte Stellungnahme des Verteidigungsministeriums bildet seitdem die Grundlage für entsprechende Versorgungsentscheidungen der Bundeswehr.

Allerdings zeigte sich bei der Bearbeitung, dass Entscheidungen nach Gesetzeslage den Betroffenen keinesfalls immer auch gerecht wurden. Deshalb vereinbarte das Verteidigungsministerium und der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter einen „Runden Tisch“ einzuberufen, an dem im Dialog mit Vertretern des BMVg und des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter Probleme beraten und geklärt werden sollen. Dieses Dialogverfahren ist in dieser Form in der Bundesrepublik bislang einzigartig und wird in der gemeinsamen Erklärung des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter und des Sonderbeauftragten „Radar“ des Bundesministeriums der Verteidigung vom Juni 2005 ausdrücklich als positiv hervorgehoben. Es führte in 17 weiteren Fällen zu einer Anerkennung. Außerdem sollen die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf alle weiteren Verfahren angewendet werden. Derzeit sind 143 Fälle im Verfahren, die in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden müssen.

Der im Juni 2005 vorgelegte Abschlussbericht des Verteidigungsministeriums gilt daher als Zwischenergebnis für diese Legislaturperiode. Die Probleme, die vom Bund der Radargeschädigten in der gemeinsamen Erklärung mit dem Sonderbeauftragten „Radar“ angesprochen wurden, wie z.B. die Schädigung durch Hochfrequenzstrahlung, Erbgut- und Samenschäden oder gesundheitliche Schäden durch Radioaktive Leuchtschriften müssen weiter verfolgt werden. Um den Betroffenen gerecht zu werden, halten wir es daher für sinnvoll, in der nächsten Legislaturperiode grundsätzlich die Frage einer Stiftung zu prüfen. In der Tat könnten mit der Gründung einer Stiftung viele Probleme, die sich aus den Vorgaben wie beispielsweise des § 44 SGB X ergeben, ausgeräumt werden, so dass weitere Ansprüche abgegolten und den Betroffenen geholfen werden kann.

Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Tobias Stindl