Frage an Tino Sorge von Jochen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Abend, Herr Sorge!
Ich möchte kein Geheimnis daraus machen, dass sich Ihnen und anderen Abgeordneten in den nächsten Monaten einige Fragen stellen werde, die ich vor der nächsten Wahl zum Deutschen Bundestag in einer kleinen Broschüre veröffentlichen werde. Mit einem gewissen Schmunzeln könnte man einen Titel von dem Magdeburger Kabarett adaptieren: keiner liebt Dich, wieso ich?
Lassen Sie mich Ihnen vor der Frage aber noch meinen Respekt dafür ausdrücken, dass Sie bei der Griechenland-Finanzierung gegen unsere Chefin gestimmt haben.
Meine heutige Frage an Sie: warum stellt sich die Fraktion der CDU gegen eine Veröffentlichung jener Besucher ihrer Fraktion, denen sie einen Besucherausweis in Deutschen Bundestag ausstellen ließ?
Diese Reaktion stößt mir bitter auf. Ich war Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses der 10. Volkskammer, und ich habe den gnadenlosen Einfluss finanzstarker Lobbyisten zu spüren bekommen. Wir Abgeordneten der Volkskammer waren eigentlich immun, wir verstanden zumeist nicht einmal die Offerten. Sind Ihre CDU/CSU-Kollegen das auch? Oder was soll das Theater?
Zu Ihrer Sicherheit: ich bin auf Quelleneditionen spezialisiert und demontiere dementsprechend Sie nicht - Ihre Antwort wird von mir nicht kommentiert.
Sehr geehrter Herr Steinecke,
gern beantworte ich Ihnen die offenen Fragen und würde mich freuen, mehr über Ihre Broschüre zu erfahren.
Der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Daten von Personen, die den Bundestag besuchen, liegt ein Schutzgedanke zu Grunde. Der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages ist Besuchern auf Wunsch eines Abgeordneten jederzeit zu gestatten. Dafür werden Besucher an den verschiedenen Eingängen angemeldet. Die Personalien werden dabei nicht gespeichert, so dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmens- oder Gewerkschaftsvertreter, Vertreter von Verbänden oder auch Bürgerinitiativen sicher sein können, dass sie ihr Anliegen vertraulich gegenüber einem Abgeordneten vorbringen können. Niemand soll vor dem Aufsuchen eines Abgeordneten zurückschrecken, weil der Name im Anschluss ggf. veröffentlicht wird. Die CDU/CSU-Fraktion hält dies für ein sehr hohes Gut und dies sowohl zum Schutz der einzelnen Besucher als auch zum Schutz der grundgesetzlich garantierten freien Mandatsausübung.
Zur Vereinfachung können Personen, die den Bundestag häufiger aufsuchen müssen, einen Ausweis zum selbständigen Zutritt in die Gebäude des Bundestages erhalten. Eine Möglichkeit hierfür ist die Ausstellung eines Ausweises nach Unterstützung eines Parlamentarischen Geschäftsführers der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Insoweit ist dieses Verfahren sehr ähnlich dem eingangs erwähnten Einzelzutritt auf Wunsch eines Abgeordneten. Auch hierfür gilt daher aus meiner Sicht, dass die – in diesem Fall gespeicherten persönlichen Daten der Zutrittspersonen – vertraulich behandelt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge