Frage an Tino Müller von Erich S. bezüglich Recht
In der Verfassung, Artikel 3 und in der „Menschenrechts-Charta“ Artikel 2, wird gefordert, niemand wegen seiner … Herkunft … zu benachteiligen ….
Wir sehen in den bestehenden – vielleicht bis zu einem bestimmten Termin vertretbaren -Gesetzen, wo für die Ost-Bevölkerung andere Leistungen festgeschrieben sind, als für Westdeutsche und integrierte Ausländer, eine Benachteiligung und damit die Verletzung des Grundgesetzes und der Charta der Menschenrechte und – da kein Ende abzusehen ist – auch eine Diskriminierung.
Entweder müssen die „Ost-Gesetze“ verschwinden oder folgender Passus in die Verfassung aufgenommen werden:
„Der Gleichheitsgrundsatz gilt für alle Deutschen und integrierten Ausländer voll, für ehemalige DDR-Bürger aber nur eingeschränkt“.
Würden Sie beitragen, dieses Problem zu lösen?