Frage an Timo Schreyer von Marco R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Schreyer,
Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Artikels 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Zudem erklärt die “General comment No. 4 (2016) on the right to inclusive education” (CRPD/C/GC/4) als Präzisierung der UN-BRK unter Pkt. 40 Satz 2 und 3, das ein Aufrechterhalten eines auf Separation beruhenden Sonderschulsystem (Sonderschule/Förderschule/SPBZ) mit den Gedanken des Art. 24 UNBRK nicht vereinbar ist.
Gesetzt den Fall, Sie wären ab der nächsten Wahl für die Bildungspolitik im Land Sachsen maßgeblich verantwortlich. Welche ganz konkreten Schritte würden Sie – in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit - unternehmen, damit wir als Land Sachsen die o.g. Verpflichtungen buchstabengetreu einhalten und mit Ihrer Hilfe ein wirklich inklusives Bildungssystem in Sachsen haben.
Vielen Dank für ihre ausführlichen und erklärenden Darlegungen zur Sache!
M. R.
Sehr geehrtet Herr Riemer,
Die Afd als auch ich unterstützen das bewährte Förderschulensystem mit ihren gut ausgebildeten Sonderschulpädagogen in Sachsen. Ausführlich auch nach zulesen im Regierungsprogramm der Afd auf der Landeseite der Afd Sachsen.
In der Hoffung Ihre Frage ausreichen beantwortet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Timo Schreyer