Wie stehen sie einer Senkung der 5% Hürde auf 3% gegenüber, und was halten sie von der Einführung einer "Ersatzstimme", für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert?
Sehr geehrter Herr Ludwig,
Gemäß Art. 20 Abs.2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird von selbigem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Insbesondere auch Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien sind wichtige Keime unseres demokratischen Rechtsstaats. Angesichts dessen halte ich die 5% Sperrklausel auf Bundes- wie auf Landesebene für unverhältnismäßig und demokratieschädlich, denn sie macht es kleinen Parteien effektiv unmöglich sich in Politik und Gesellschaft zu etablieren. Diese Beschneidung eines so fundamentalen Bürgerrechts schadet dem politischen Wettbewerb, fördert Politikverdrossenheit und rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie. Diese Situation wurde jüngst durch Streichung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht der Ampelregierung weiter verschärft. Nicht zuletzt deshalb würde mich ihre Postion zu Sperrklausel und Ersatzstimme interessieren und ob sie ich in der kommenden Legislaturperiode für ein demokratischeres Bayern einsetzen werden.
Sehr geehrter Herr S.
danke für Ihre Frage. Ich bin der Meinung, dass die Fünf-Prozent-Hürde ein wichtiges Instrument für die Stabilität des deutschen politischen Systems ist. Sie verhindert, dass zu viele kleine Parteien in die Parlamente einziehen, was zu einer Fragmentierung der politischen Landschaft führen könnte. Dies würde die Entscheidungsfindung im Parlament erschweren und die Bildung stabiler Regierungen behindern.
Eine Senkung der Hürde auf 3% würde das Risiko einer solchen Fragmentierung erhöhen. Es ist daher nicht zu empfehlen.
Die Einführung einer "Ersatzstimme" wäre eine mögliche Alternative, um die Nachteile der Fünf-Prozent-Hürde zu mildern. Bei einer Ersatzstimme könnte der Wähler eine zweite Stimme für eine Partei abgeben, die an der Sperrklausel scheitert. Diese Stimme würde dann für die Berechnung der Sitzverteilung berücksichtigt.
Die Einführung einer Ersatzstimme hätte den Vorteil, dass die Stimmen der Wähler, die ihre bevorzugte Partei nicht wählen können, nicht verloren gehen würden. Dies würde die Legitimität der Parlamente stärken.
Allerdings ist die Einführung einer Ersatzstimme auch mit einigen Nachteilen verbunden. So könnte sie dazu führen, dass sich die Wähler noch stärker zu strategischem Wählen veranlasst fühlen. Darüber hinaus ist es nicht ganz klar, wie die Ersatzstimme bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden sollte.
Insgesamt halte ich die Einführung einer Ersatzstimme für eine Möglichkeit, die Nachteile der Fünf-Prozent-Hürde zu mildern. Allerdings ist es wichtig, die damit verbundenen Vor- und Nachteile sorgfältig zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.