Tim Krug
FDP
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Frage von Manfred D. •

Frage an Tim Krug von Manfred D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Diese Frage stelle ich an alle Kandidaten:
Wie stehen Sie zu Bürgerbegehren? Setzen Sie sich dafür ein, die Hürden für Bürgerbegehren (25% Beteiligung- Quorum) zu erniedrigen? Oder glauben Sie, daß auf Bürgerbegehren weiterhin verzichtet werden kann? Wieso sind die Hürden für einen einzelnen Bürger-Entscheid so hoch? Es geht doch nur um eine einzige Frage. Im Gegensatz gibt es bei Wahlen keinerlei Beteiligungs-Quorum, die gewählten Vertreter der Parteien haben 5 Jahre lang freie Entscheidung zu jeder anstehenden Frage. Glauben Sie daß unsere repräsentative Demokratie ausreicht (50% der Vorgabe des Artikels 20.2 des Grundgesetzes)? Wann wird Ihre Partei sich für eine 100 % Demokratie einsetzen mit letzter Entscheidung der Bürger bei strittigen Fragen?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dzubiella,

die FDP will die Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung stärken und hat deshalb schon 2006 einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vorgelegt.

Der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, Verantwortung für eine aktive Bürgergesellschaft zu übernehmen und an ihrer Ausgestaltung mitzuwirken, gebieten es, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen. Auf diese Weise gewinnt das Volk als Träger der Staatsgewalt über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung. Den Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über Elemente direkter Demokratie an der politischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu beteiligen. Diese sollen den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Volksinitiative, Volksbegehren sowie Volksentscheid zur Verfügung gestellt werden. Gemäß dem FDP-Gesetzentwurf sollen 400.000 Wahlberechtigte beim Bundestag eine Gesetzesvorlage durch Volksinitiative einbringen können. Wenn innerhalb von acht Monaten das beantragte Gesetz nicht zustande kommt, kann ein Volksbegehren auf Durchführung eines Volksentscheids eingeleitet werden. Das Volksbegehren kommt zustande, wenn ihm 10 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von drei Monaten beitreten. Dann findet innerhalb von sechs Monaten ein Volksentscheid statt. Ein Gesetz ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, sofern diese mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten umfasst. Ab drei Monate vor einer Bundestagswahl sind Volksentscheide unzulässig. Von der Volksgesetz-gebung ausgeschlossen sind Haushalts- und Abgabengesetze sowie verfassungswidrige Volksinitiativen, wie etwa zur Beseitigung der parlamentarischen Demokratie oder zur Aufhebung der Abschaffung der Todesstrafe.

Mit liberalen Grüßen

Tim Krug