Frage an Tilla Deter von Adelheid B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Deter,
wie gedenken Sie die hiesige Landwirtschaft zu unterstützen - momentan insbesondere die Milchbauern wegen der ruinösen Milchpreise? Was können Sie gegen die Übermacht der Discounter unternehmen?
Was gedenken Sie auf politischer Ebene zu tun, um konventionell und biologisch anbauende Bauern sowie die Verbraucher vor den nicht abschätzbaren Risiken der Grünen Gentechnik zu schützen? Wie wollen Sie verhindern, dass unsere Schöpfung durch die Möglichkeit der Patentierung von Pflanzen und Tieren in die Hände von multinationalen Konzernen gelangt?
Mit freundlichen Grüßen
Adelheid Bühler
Sehr geehrte Frau Bühler,
die FDP will die Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe verbessern. Sie müssen den wesentlichen Teil ihres Einkommens am Markt erwirtschaften können. Landwirtschaftliche Betriebe sind kapitalintensiv. Sie brauchen daher Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion folgte der FDP-Forderung nach einer stärkeren Orientierung an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und der Nachhaltigkeit.
Heute erhält der Landwirt einen Ausgleich für die in der EU geltenden höheren Standards im Umwelt- und Tierschutz. Diese Zahlungen der EU müssen bis 2013 stabil sein. Die marktwirtschaftliche Umorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU entspricht der von der FDP entwickelten und bereits 2001 verabschiedeten Kulturlandschaftsprämie. Damit haben unternehmerische Landwirte die Chance, sich stärker von staatlicher Bevormundung zu lösen und einen größer werdenden Anteil ihres Einkommens am Markt zu erwirtschaften. Liberale treten für marktwirtschaftliche und faire Wettbewerbsbedingungen ein. Auf dem EUBinnenmarkt führen nationale Sonderwege dazu, die eigene landwirtschaftliche Produktion in die Nachbarländer zu vertreiben. Deswegen sollen nach den Vorstellungen der FDP Regelungen der EU 1:1 in nationales Recht umgesetzt und ungleiche Steuerlasten wie die Besteuerung des Agrardiesels auf EU-Ebene vereinheitlicht werden. Die Bürokratielasten müssen gesenkt werden. Landwirte stehen bei der Vermarktung ihrer Produkte der Übermacht der Konzerne des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber. Sie brauchen faire Chancen. Molkereien müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Produkte gemeinsam zu vermarkten, um auf Augenhöhe mit den Konzernen Preise aushandeln zu können. Nur so kann die schwierige Situation der Milchbauern gemildert werden. Darüber hinaus will die FDP der Landwirtschaft durch politische Vereinbarungen mit anderen Ländern weitere Exportmärkte öffnen. Die FDP unterstützt den Beschluss zum Auslaufen der Milchquote zum 31.3.2015. Die Quote hat das Höfesterben nicht aufgehalten.
Die steigende Nachfrage nach Öko-Produkten bietet erhebliche Chancen für den ökologischen Landbau, die es zu nutzen gilt. Dazu erforderliche Verbesserungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungen umfassen ein ganzes Maßnahmenbündel: Forschung, effizienteres Marketing, bessere Vermarktungsstrukturen, Beratung und Ausbildung. Privatrechtliche Standards müssen auch in Zukunft strenger gefasst werden können, als staatliche Mindestvorgaben. Die FDP teilt nicht die Auffassung der EU-Kommission, dass privatrechtliche Standards der Öko-Verbände ein Handelshemmnis darstellen. Die privatrechtlichen Standards der Öko-Verbände haben sich nach Auffassung der FDP bewährt und sind beizubehalten. Die hohe Nachfrage nach Öko-Produkten bietet große Potenziale für den ökologischen Landbau. Die FDP ist für die Nutzung dieser Potenziale im Interesse der Landwirtschaft und der Verbraucher. Der ökologische Landbau kann und muss einen wichtigen Beitrag leisten, um die global steigende Nachfrage nach Lebensmitteln zu sichern. In der Landwirtschaft verpflichtet uns die EU zur Organisation der Koexistenz. Es muss der Anbau von herkömmlich gezüchteten Kulturpflanzen genauso möglich sein wie der Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen. Die FDP setzt sich für die unternehmerische Freiheit der Landwirte ein. Wenn Landwirte auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wollen, ist das ihre freie unternehmerische Entscheidung und selbstverständlich können sie sich dazu verabreden.
Die FDP setzt sich für das Verursacherprinzip ein. Wer Kosten verursacht, muss auch für die Finanzierung der Kosten einstehen.Richtschnur für die Beurteilung der Biopatentrichtlinie ist die Fragestellung, wie weit sie in der praktischen Umsetzung den Schutz von Erfindungen in der Biotechnologie gewährleistet und gleichzeitig den Zugang zu den genetischen Ressourcen offen hält. Dafür ist Voraussetzung, dass Patente konsequent ausschließlich auf biotechnologische Erfindungen erteilt werden und nicht auf biologische Entdeckungen. Die Patentierung von biologischen Züchtungsverfahren und ihren Produkten lehnt die FDP ab. Dies wäre eine Doppelung zum Sortenschutz, die Rechtsunsicherheit hervorriefe. Patente schützen geistiges Eigentum, machen Erfindungen der Öffentlichkeit zugänglich und ermöglichen dem Patentinhaber die Refinanzierung seiner Investitionen. Der Schutz von Erfindungen ist auch in der Biotechnologie ein entscheidender Motor für wissenschaftlichen Fortschritt. Die Herausforderungen des Klimawandels, die Sicherung der Welternährung, die energetische Nutzung von Biomasse stellen hohe Anforderungen an den züchterischen Fortschritt, denen nur durch Einbeziehung biotechnologischer Züchtungsverfahren begegnet werden kann. Es gibt kein Patent auf Leben. Dies ist weder möglich, noch wird es angestrebt. Die FDP wendet sich gegen die Patentierung von Tieren, die für die landwirtschaftliche Tierhaltung von Bedeutung sind. In der Anhörung im Deutschen Bundestag wurde deutlich, dass die bestehende EU-Biopatentrichtlinie einige Rechtsunsicherheiten beseitigt hat, aber noch immer rechtlicher Klärungsbedarf besteht. Es ist im Einzelnen nicht geklärt, wann die Ergänzung eines biologischen Züchtungsverfahrens durch technische Schritte wie die durch genetische Marker unterstützte Selektion die Patentierbarkeit erlauben. Das Landwirte- sowie das Züchterprivileg wurden entsprechend den Bestimmungen im Sortenschutzrecht geregelt. Es wird erwartet, dass das Einspruchverfahren zum sog. Brokkoli-Patent zu mehr Rechtssicherheit führt. Die Anhörungsfrist endete im letzten Herbst. Die bestehenden Rechtsunsicherheiten müssen beseitigt werden, andernfalls werden Änderungen der EU-Biopatentrichtlinie erforderlich.
Mit freundlichen grüßen,
Tilla Deter