Frage an Till Backhaus von Hans L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Backhaus,
zum Thema Land- und Forstwirtschaft kann ich in den verschiedensten Portalen eine Menge lesen, wie viel Federvieh oder Rinder oder Dauergrünland wir haben.
Wo erfahre ich die Entwicklung des Durchschnittsalters der bewirtschafteten Waldflächen?
Oder konkret, stimmt mein Eindruck, dass der schöne alte Baumbestand in MV auf den nicht geschützten Flächen nun in schnelles Geld verwandelt und die Wälter damit im Durchschnitt damit jünger werden?
Wo veröffentlicht Ihr Ministerium konkrete Zahlen darüber?
Wie ist Ihr Standpunkt zur Pflege unseres Erbes "Wald"?
Sehr geehrter Herr Liesegang,
gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Land- und Forstwirtschaft.
Die von Ihnen angesprochenen Daten sind im 3. Forstbericht des Landes (www.wald-mv.de unter Archiv/Waldbau) veröffentlicht. In Kürze wird der 4. Forstbericht dem Landtag über das Kabinett zugeleitet und dann der Öffentlichkeit unter dem gleichen Portal zugänglich gemacht. Nach Drucklegung können Sie den Bericht auch über das Landwirtschaftsministerium (Tel. 0385/ 588-0, Email poststelle@lm.mvnet.de ) bestellen.
Die Waldbewirtschaftung erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Programm der Naturnahen Forstwirtschaft. Näheres zum Programm und zur Umsetzung können Sie auf der Internetseite www.wald-mv.de unter Forstwirtschaft/ Waldbewirtschaftung gerne nachlesen.
Diesen Grundsätzen fühlt sich das Land weiterhin verpflichtet, um sowohl Schutzgedanken als auch die nachhaltige Bewirtschaftung in Einklang zu bringen. Insgesamt unterliegen 56 % aller Wälder in Mecklenburg-Vorpommern einem Schutzzweck nach Naturschutz- oder Forstrecht. Dennoch ist es nicht so, dass dort generell keine ordnungsgemäße Forstwirtschaft mehr betrieben werden kann, wie beispielsweise in den Kernzonen der Nationalparke.
Ihren persönlichen Eindruck, dass die Wirtschaftsflächen nun ohne Rücksicht auf die Grundsätze der Ordnungsgemäßen Naturnahen Forstwirtschaft übernutzt würden, möchte ich widerlegen. Mit Instrumenten wie dem Waldgesetz und den Bedingungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen wird die Umsetzung des Programms einer nachhaltigen Naturnahen Forstwirtschaft auch außerhalb des Landeswaldes (Anstaltswaldes) befördert.
Mit freundlichen Grüßen,
Till Backhaus