Frage an Thorsten Schwab von Karin N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schwab,
das Landespflegegeld, das Familiengeld werden einkommensunabhängig, also auch an nicht Bedürftige ausgezahlt. Menschen mit HartzIV, Grundsicherung, oder Taschengeld (hier nur Landespflegegeld) erhalten es, trotz vollmundiger Ankündigung (hier nur Familiengeld) nicht. Wo bleibt die soziale Gerechtigkeit?
MfG
Sehr geehrte Frau N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email. Ihre Auffassung teile ich vollkommen - eine Anrechnung des Familiengeldes auf Leistungen nach dem SGB II ist nicht gerecht!
Ziel des neuen bayerischen Familiengeldes ist es, alle Familien mit kleinen Kindern unbürokratisch finanziell zu unterstützen, damit jeder die besten Startchancen hat. Das Familiengeld steht damit für echte Wahlfreiheit, um unterschiedliche Familienentwürfe nicht gegeneinander auszuspielen.
Mit dem Familiengeld bekommen Familien mit kleinen Kindern insgesamt mehr Geld als bisher mit Betreuungs- und Landeserziehungsgeld. Hiervon sollen natürlich gerade einkommensschwächere Familien profitieren! Dass diese als bürokratiefrei erdachte Familienleistung nach Auffassung des Bundessozialministers auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden soll, ist ungeheuerlich!
Ich bedaure sehr, dass derzeit viele betroffene Familien im Unklaren gelassen werden. Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Familiengeld an alle ausbezahlt wird. Dies bestätigt auch ein Gutachten des Augsburger Rechtswissenschaftlers Ferdinand Wollenschläger, das im Auftrag des bayerischen Sozialministeriums erstellt wurde. Liebe Frau Neudeck, seien Sie bitte versichert, dass wir weiterhin kraftvoll für unsere Überzeugung eintreten, um möglichst schnell Klarheit für die Familien zu schaffen!
Für ein persönliches Gespräch zur dieser und anderen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Schwab, MdL