Warum wird für den Tierschutz so wenig getan? Warum wird nicht flächendeckend in ganz Deutschland die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen durchgesetzt?
Warum werden Tierschutzorganisationen so gut wie gar nicht unterstützt? Warum dürfen Tiere weiterhin über Onlineplattformen verkauft werden?
Sehr geehrte Frau O.,
die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag weitreichende Ziele im Bereich des Tierschutzes formuliert. Seit dem 12. Juni 2023 gibt es außerdem erstmals das Amt des / der Beauftragte:n der Bundesregierung für Tierschutz. Die derzeitige Beauftragte Ariane Kari ist mit allen Fragen der Tierschutz-Politik befasst und berät unter anderem den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft zu tierschutzrelevanten Themen und wirkt bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit.
Am 24. Mai dieses Jahres ist nun endlich auch der Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handelsverbotes" im Bundeskabinett beschlossen worden. Dieser Gesetzentwurf wird nun nach der Sommerpause im Deutschen Bundestag und den Fachausschüssen intensiv beraten und dann hoffentlich sehr bald auch beschlossen werden.
Ziel der geplanten Gesetzesänderung ist es, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und Tierquälerei zu verhindern. So sollen zum Beispiel die Strafen für das Misshandeln und Töten von Tieren erhöht werden. Die Anbindehaltung von Tieren soll grundsätzlich verboten werden. Das Halten und Zurschaustellen von Tierarten, die in reisenden Zirkussen nicht art- und verhaltensgerecht gehalten werden können, soll beendet werden. Schlachthöfe sollen videoüberwacht werden. Der Onlinehandel soll besser kontrollierbar werden, indem eine verpflichtende Identitätsüberprüfung der Anbieterinnen und Anbieter von lebenden Tieren eingeführt wird. Die Zucht von Tieren mit erblich bedingten Merkmalen, die zu Schmerzen und Leiden führen, soll ebenso verboten werden wie das Ausstellen von Wirbeltieren mit Qualzuchtmerkmalen. Nicht-kurative Eingriffe bei Lämmern sollen verboten werden, das Schwänzekupieren bei Ferkeln nur noch im Einzelfall mit entsprechender Nachweispflicht, dass es zum Schutz der Tiere unerlässlich ist, möglich sein.
Was eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen angeht, so bietet § 13b des Tierschutzgesetzes den Bundesländern die Möglichkeit zum Erlass einer Katzenschutzverordnung. Diese Möglichkeit wird seitens der Länder meist auf die Kommunen übertragen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung der geplanten Gesetzesänderungen wird aber sicher auch die Möglichkeit einer Regelung zum bundesweiten Erlass einer Katzenschutzverordnung diskutiert werden. Dies hat auch die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz in einem Interview bereits angeregt (https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/tierschutzbeauftragte/2024-01-05-giessener-allg.html).
Was die Unterstützung von Tierschutzorganisationen angeht, gilt zunächst, dass hier grundsätzlich die Länder verfassungsrechtlich zuständig sind. Der Bund kann demnach nur in Ausnahmesituationen und unter engen Bedingungen aktiv werden. In diesem Rahmen prüft das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft derzeit allerdings die Realisierung einer Verbrauchsstiftung, über die die Tierheime finanziell unterstützt werden können.
Ganz allgemein werden wir als SPD-Fraktion im Bundestag versuchen, in den parlamentarischen Beratungen zur Änderung des Tierschutzgesetzes noch die ein oder andere weitere Verbesserung für den Tierschutz zu erreichen. Ungeachtet dessen bin ich aber überzeugt davon, dass die Umsetzung der jetzt geplanten Gesetzesänderung schon ein großer Schritt nach vorne wäre. Ich werde mich im Bundestag jedenfalls weiterhin für die Verbesserung des Tierschutzes einsetzen.
Mit den besten Grüßen aus Koblenz
Thorsten Rudolph