Frage an Thorsten Kellermann von Elisabeth M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zum "Spurwechsel"?
Spurwechsel sagt an sich schon, dass es weiter geht wie bisher. Ich überhole, ändere aber nicht die Richtung. Es ist der Versuch eine große politische Aufgabe mit halbherzigen Versprechungen zu lösen.
Wichtig ist es zu verstehen, dass wir in Bayern einen Mangel an Arbeitskräften und Auszubildenden haben uns dass wir diese Lücken nicht aus der eigenen Bevölkerung schließen können. Dies wird in folgenden Beitrag gut dargestellt: http://spon.de/afiB7
Es fehlen z.B. 17000 Auszubildende und 21000 Fachkräfte in der Pflege. Das bedeutet, dass Betriebe schließen werden, weil sie keine neuen MitarbeiterInnen finden und dass unsere Krankenhäuser und Altenheime die Versorgung nicht garantieren können.
Warum sollen wir also Menschen, die arbeiten wollen und können abschieben? Sie könnten die Lücken schließen und sind bereits vollständig integriert oder würden es bald sein.
Diese Aufgabe lässt sich nur nicht durch einen „Spurwechsel“ lösen, sondern durch ein Einwanderungsgesetz, das den Namen auch verdient. Herrn Seehofers Vorlage ist nur eine Notlösung, aber kein vollständiger Gesetzesentwurf .
Es muss auch klar werden, dass die bayerische Wirtschaft, besonders die Kleinbetriebe, enormen Schaden nehmen, wenn wir Einwanderung nicht ermöglichen. Es fehlen einfach zu viele Arbeitskräfte.
Ich könnte mir folgende Prozedur vorstellen. Ein Mensch, der an die Grenze kommt, erklärt seine Gründe und legt seine Qualifikationen vor. Erklärt er Gründe, die unter das Asylrecht fallen, wird ein Asylverfahren eröffnet. Asylrecht ist ein Grundrecht und hat deshalb Vorrang.
Ein/e AsylbewerberIn sollte auch arbeiten, vor allem, wenn es an Arbeitskräften mangelt. Aktuell trägt der Staat die Kosten für die Versorgung der BewerberInnen, lässt sie nicht arbeiten und verschlechtert somit gleichzeitig unnötig die wirtschaftliche Lage von Betrieben. Zudem zermürbt es Menschen, wenn sie nichts zu tun haben. Damit ist niemanden geholfen.
Ein/e abgelehnte/r AsylbewerberIn kann sich, wie jeder andere Mensch aus einem anderen Land für Einwanderung bewerben. Ein klassisches Einwanderungsverfahren wird deutlich restriktiver gehandhabt als ein Asylverfahren. Es richtet sich ausschließlich nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Ein/e abgelehnte/r AsylbewerberIn, der/die sich hier bereits qualifiziert und integriert hat, soll daraus selbstverständlich einen Vorteil haben.
Ein Einwanderungsgesetz, das mit einem überarbeiteten Asylgesetz Hand in Hand geht ist im Gegensatz zum „Spurwechsel" eine runde Sache. Ich will handhabbare Lösungen und kein Flickwerk.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thorsten Kellermann