Frage an Thorsten Fürter von André M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fürter,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn Sie der Ansicht sind, daß nicht jeder Verstoß gegen das Gesetz mit einem Bußgeld zu ahnden ist, wie möchten Sie dann dafür Sorge tragen, daß die Menschen in unserem Land wieder mehr Respekt vor Recht und Gesetz haben? Das betrifft jetzt nicht mehr nur Facebook, sondern zum Beispiel auch das Rauchverbot in Bahnhöfen, welches kaum eingehalten wird und viele andere Dinge, die als Kavaliersdelikt gelten, weil keine Konsequenzen drohen.
In Bezug auf Facebook möchte ich außerdem nachfragen, wie man Ihrer Ansicht die permanenten Verstöße dieses Großkonzerns gegen deutsches Datenschutzrecht stoppen sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
André Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. De facto ist es so, dass es im Rechtsstaat immer nur ein Teil der Normen ist, der mit Bußgeldern und Strafen erzwungen wird. Deswegen gibt am Schluss vieler Gesetze Übersichten, in denen die Normen aufgeführt sind, deren Verstoß eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellt. Nur eine Minderheit von Normen ist also überhaupt straf- bzw. bußgeldbewehrt. Hinzu kommt, dass der Staat bei Bußgeldern ein Ermessen hat, ob er überhaupt und - falls ja - in welcher Höhe er ein Bußgeld festsetzt. Aber ich will sie nicht mit rechtstheoretischen Ausführungen langweilen.
Ich habe mich nicht grundsätzlich gegen Bußgelder ausgesprochen, ich halte sie aber in diesem Fall der Facebook-Seiten für den falschen Weg. An anderer Stelle sind sie durchaus angebracht. Die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes zum Beispiel ist mir persönlich sehr wichtig und da spricht auch überhaupt nichts, gegen ein Bußgeld.
In Sachen Facebook wäre es richtig, die Bundesregierung und die Europäische Kommission würden in Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten durchsetzen, dass bei der grenzüberschreitenden Datenübermittlung im Ausland zum Beispiel keine Persönlichkeitsprofile erstellt werden dürfen. Wichtig ist es auch, international festzuschreiben, dass die Verwendung persönlicher Daten nur erfolgen darf, wenn der Bürger in diese eingewilligt hat. Die Ausprägung dieses Bereichs internationaler Politik steckt leider noch sehr in den Kinderschuhen. Da muss ein Umdenken stattfinden.
Mit freundlichem Gruß
Thorsten Fürter