Frage an Thorsten Fürter von Patrick S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Fürter,
Für 2013 steht die Reform des Gebühreneinzuges der ÖR an. Zu dieser Reform hätte ich einige Fragen.
Es gibt viele Punkte die gegen diese Reform sprechen:
1) Der ursprüngliche Plan von Prof. Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Ebenso wurden viele weiter Punkte die Prof. Kirchhof für eine Gebührenreform gefordert hatte nicht umgesetzt. (Werbeverbot, Befreiung wenn man kein Gerät hat, ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen, etc)
2) Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands. Ebenso wird es weiterhin Kontrollen der GEZ geben. Nur anstatt Rundfunkgeräten zu kontrollieren wird jetzt "Haushalte" (nach der Definition des Vertrages), Mitarbeiter in Betrieben und Autos kontrolliert.
3) Nach über 50 Jahren der Befreiung müssen jetzt auch Menschen mit Behinderungen Gebühren zahlen.
4) ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.
5) Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen. Dringende benötige Strukturreformen bei den ÖR werden nicht gefordert.
In meinen Augen bringt diese Reform nur für die ÖR einen Vorteil. Die ÖR müssen weder sparen noch sich dringend benötigte Strukturveränderungen stellen. Der normale Gebührenzahler hat von ihr nichts.
Warum wird es nicht so wie bei der BBC gemacht. Dort ist nur das TV Gerät gebührenpflichtig. Für Radios oder Computer muss man keine Gebühr zahlen. Dies ist einfach und funktioniert auch.
Deshalb meine Frage werden sie FÜR die Reform stimmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Scholtes,
vielen Dank für ihre Frage, die mir zeigt, dass sie über das Thema gut informiert sind. Viele Punkte die Sie ansprechen, sehe ich ebenfalls kritisch. Auch ich hätte mir eine Werbefreiheit der öffentlich-rechtlichen Programme gewünscht, ebenso ein weniger an Quoten orientiertes Programm. Zudem lehne ich das offensichtlich geplante Fortbestehen der GEZ mit zum Teil erweiterten Eingriffsbefugnissen ab. Die Grünen haben versucht, im Sinne dieser Punkte Einfluss auf den von den Ministerpräsidenten ausgehandelten Staatsvertrag zu nehmen, was nur teilweise erfolgreich war.
Es bleibt aber, dass wir der wichtigsten Neuerung zustimmen, weil damit eine Forderung erfüllt wird, für die auch die Grünen gekämpft haben: Die geräteunabhängige Rundfunkgebühr. Es entfällt zum einen die mühselige Abgrenzung, welche Geräte den Rundfunkempfang ermöglichen. Es entfällt eigentlich auch die Notwendigkeit zur Nachforschung, ob jemand ein Gerät besitzt. Ich gehe davon aus, dass das vorläufige Fortbestehen der GEZ nur ein Zwischenstand ist. Und letztlich: Auch diejenigen, die bisher über keine Rundfunkgeräte verfügen, profitieren doch von der Grundversorgung, indem sie zum Beispiel mal ein Fußballspiel mit dem Freund zusammen schauen. Dass es auch Fälle geben mag, in denen zur Zeit Menschen Rundfunkgeräte vorhalten, aber rechtswidrig keine Gebühr bezahlen, wollen wir an dieser Stelle nicht völlig unerwähnt lassen.
Wir werden deshalb die Reform im Landtag nicht ablehnen, aber versuchen im Verfahren noch Verbesserungen zu erzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Fürter