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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Berkan D. •

Warum positioniert sich die Union gegen die doppelte Staatsangehörigkeit?

Sehr geehrter Herr Frei,

Wie Sie wissen, gilt in Deutschland grundsätzlich das Prinzip der Vermeidung der Mehrstaatigkeit.
Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt viele Ausnahmen. So können EU-Bürger und Schweizer sich einbürgern lassen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Auch für Syrer und Iraner gibt es Ausnahmen, da hier die Herkunftsländer prinzipiell keine Ausbürgerungen vornehmen. Mehrstaatigkeit von Geburt an wird ebenfalls toleriert. Das Bundesinnenministerium erarbeitet derzeit einen Entwurf zur Überarbeitung des Staatsangehörigkeitsrechts. Auch ich, als Deutscher, der sich in seiner neuen Heimat einbürgern lassen möchte, bin von diesem Gesetz betroffen.
Meine Frage an Sie lautet: Warum stellt sich die Union gegen die Duldung der Mehrstaatigkeit, obwohl es doch jetzt schon so viele Ausnahmen gibt? Wäre das nicht fair gegenüber Betroffenen?
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, hier Bürgerfragen zu beantworten.

Viele Grüße.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

 

in der Vergangenheit wurde der Grundsatz der Vermeidung des Doppelpasses sehr lange durchgesetzt, wobei auch ich sehe, dass es Sondereffekte wie den Brexit oder die Zuwanderung nach 2015 gibt, die für eine in meinen Augen kritische Verschiebung gesorgt hat. Das hängt zum Teil mit der mangelnden Kooperation mit den Herkunftsstaaten von Flüchtlingen zusammen. Dass EU-Staaten anders als Drittstaaten behandelt werden, ist vertraglich geregelt und damit nicht vergleichbar.

Grundsätzlich sehen wir eine doppelte oder gar Mehrfachstaatsangehörigkeiten kritisch. Deutschland hat sich in der Vergangenheit bewusst für eine grundsätzliche Vermeidung von Mehrstaatlichkeit entschieden, auch weil mit der deutschen Staatsbürgerschaft sehr weitgehende Rechte verbunden sind. Das gilt ganz besonders für den sozialen Bereich und dürfte in kaum einem anderen Land umgekehrt in gleicher Weise gelten. Das rechtfertig im Ergebnis ein klares Bekenntnis zu Deutschland und ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, wenn es um staatsbürgerschaftliche Pflichten geht, denen sich Menschen mit „nur“ deutscher Staatsbürgerschaft nicht entziehen können. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch für die Zukunft doppelte und Mehrfachstaatsbürgerschaften als Regelfall in hohem Maße kritisch.

Dennoch werden wir uns dem Thema konstruktiv mit unserem neuen Grundsatzprogramm stellen, da auch wir mehr kluge Köpfe aus aller Welt nach Deutschland holen wollen. Wir sollten aber nicht den Fehler machen, den Rechtskreis der Fachkräftezuwanderung mit dem Kreis der Asyl-/Wirtschaftsmigration gleichzustellen. Denn dann werden wir das Gegenteil bewirken - zulasten der Menschen in Deutschland. Es ist doch absurd, dass künftig sogar abgelehnte Asylbewerber, die beim Asylverfahren und später im Klageverfahren keinen Verfolgungsgrund glaubhaft darlegen konnten, keine Auskunft über Herkunft und Identität geben und darüber hinaus sogar falsche Tatsachen vortäuschen, am Ende sogar noch belohnt werden. Statt einer Abschiebung gibt es den deutschen Pass. Mit solchen Regelungen verliert der Rechtsstaat an Glaubwürdigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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