Frage an Thorsten Drewes von Georg P. bezüglich Soziale Sicherung
#Altenpflege
In Bayern und Ba-Wü gibt's Vorgaben zum Verhältnis Bew./Pflegefachkräfte in den Nächten im Altenheim. So können Gesundheitsgefahren gemindert werden.
Was werden Sie tun, um in NRW die Versorgungslücken bei der Nachtwache in der stationären Pflege zu schließen?
Sehr geehrter Herr Paaßen,
mit Ihrer Frage weisen Sie auf ein wichtiges Problem hin – die Qualitätsstandards in der Altenpflege. Hier hat die rot-grüne Landesregierung unter Federführung von Ministerin Barbara Steffens (B90/Die Grünen) mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie des Altenpflegegesetzes (APG) wichtige Verbesserungen erreicht und konkrete Vorgaben, auch für die Personalbesetzung in der Nacht gemacht: So muss beispielswiese nach § 21 WTG jederzeit, auch nachts und an Wochenenden, mindestens eine zur Leistung des konkreten Betreuungsbedarfes der Nutzer*innen geeignete Fachkraft anwesend sein.
Weitergehende Regelungen wie in Bayern oder Baden-Württemberg, wo ein Betreuungsschlüssel von 1:40 festgelegt ist, wurden auch in NRW bereits diskutiert; hier gibt es jedoch das Problem, dass eine landeseinheitliche Regelung für alle Einrichtungen den sehr unterschiedlichen tatsächlichen Anforderungen vor Ort nur schwer gerecht werden kann und deshalb die Gefahr besteht, dass eine konkrete Festlegung zwar bei einigen Einrichtungen zu einer Qualitätsverbesserung, bei anderen jedoch auch zu einer Absenkung des Betreuungsschlüssels führen könnte. Denn tatsächlich zeigen die regelmäßig stattfindenden Überprüfungen durch die WTG-Behörden, dass der bis zur gesetzlichen Neuregelung in Baden-Württemberg geltende Maßstab von 1:50 auch in NRW in der Regel nicht nur eingehalten, sondern vielfach auch im positiven Sinne übertroffen wird.
Eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in der Nacht könnte außerdem dazu führen, dass – wenn nicht mehr Personal eingestellt und damit die Kosten für die Bewohner*innen erhöht werden – sich der Betreuungsschlüssel am Tag verschlechtert. Ich gehe jedoch davon aus, dass die gerade vollzogene Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade auch zu einer Verbesserung des Personalschlüssels insgesamt führen wird und damit auch neue Spielräume für eine Erhöhung in der Nacht entstehen.
FAZIT: Regelungen wie in Bayern und Baden-Württemberg sind grundsätzlich zu begrüßen, sie bergen aber auch Risiken!
In der nächsten Legislaturperiode werde ich mich deshalb gemeinsam mit meinen Grünen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass die Entwicklung in NRW, Bayern und Baden-Württemberg eng begleitet und die Erfahrungen mit den neuen Regelungen zeitnah ausgewertet werden, um ggf. die gesetzlichen Qualitätsvorgaben auch in NRW weiter zu konkretisieren. Die Grünen (und allen voran Ministerin Barbara Steffens) haben in den letzten 7 Jahren tatkräftig daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen im Bereich der Altenpflege zu verbesserten – neben den erwähnten gesetzlichen Regelungen beispielsweise auch durch die Einführung eines Umlagesystems, mit dem die Zahl der Auszubildenden im Bereich der Altenpflege von unter 10.000 auf nahezu 18.000 annähernd verdoppelt wurde. Damit wir diese Politik fortsetzen können, brauchen wir jedoch Ihre Stimme – vor allem Ihre Zweitstimme – bei der Landtagswahl am 14. Mai.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thorsten Drewes