Thoralf Schapke - mit gesundem Menschenverstand Entscheidungen treffen
Thoralf Schapke
BVB - Freie Wähler
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Frage von Bernd K. •

Frage an Thoralf Schapke von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

die Bürger wünschen sich am Wochenende ein paar schöne Stunden zur Entspannung, unteranderem den Besuch eines Trödelmarktes.
Mir liegt ein Schreiben der Landesverwaltung vor, in dem ein Trödelmarkt zu untersagen sei, weil ich das Standgeld kassieren gehen und somit gewerblich aktiv werde. Dies stört die öffentliche Ruhe und Ordnung.
Ich möchte gern wissen, warum in Brandenburg Trödelmärkte an Sonntagen verboten bleiben.
Wegen der Konkurrenz zu Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (hier sind sie erlaubt) darf im grenznahen Raum auch an Sonntagen getrödelt werden.
Die Stadt Cottbus schreibt das Betreiben eines Trödelmarktes auf dem Viehmarkt sogar für Samstag und Sonntag aus.

Grüße Bernd Koop
aus Siehdichum

Thoralf Schapke - mit gesundem Menschenverstand Entscheidungen treffen
Antwort von
BVB - Freie Wähler

Lieber Herr K.,

kann es sein dass es sich bei Ihrem Beispiel um eine lokales Problem handelt? Hier in der Region?
Aber wieso dann ein Schreiben von der Landesverwaltung und von wem genau?
Anscheinend gibt es doch aber die Möglichkeit der Trödelmärkte im ganzen Land, wie folgender Link belegt:

https://www.marktcom.de/termine/verzeichnis?page=2&q%5Bevent_bundesland_matches%5D=Brandenburg

Sie sollten dies bei de(r)m entsprechenden Mitarbeiter(in) hinterfragen.
Auf welche gesetzlichen Grundlage man sich hier beruft und wieso diese Regelung in anderen Orten in Brandenburg nicht greift.
Dann finden Sie schneller raus ob was dran ist oder ob sich ein Fehler vom Amt eingeschlichen hat.

Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit das die Standgebühr vorab überwiesen wird?

Viele Grüße

Thoralf Schapke