Werden Sie sich für ein Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern einsetzen?
Sehr geehrte Frau. E.
die Anforderungen an Qualifikation und Flexibilität der Arbeitnehmer:innen steigen zunehmend.
Fortschreitende Digitalisierung, Globalisierung und demographische Entwicklung der Lebens- und Arbeitswelt wie auch der allgemeine technische Fortschritt stellen Beschäftigte in Bayern vor gewaltige Herausforderungen. Daher müssten jetzt „sinnvolle Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft geschaffen werden, um Arbeitnehmer:innen wirksam beim lebenslangen Lernen zu unterstützen – ohne jedoch kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe unangemessen zu belasten.
Auch die bildungspolitische Sprecherin und Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Eva Gottstein unterstreicht, dass „gute Aus- und regelmäßige Fortbildung die wichtigsten Schlüssel sind, um mit diesem Wandel und steigenden Qualifikationsanforderungen umzugehen.“
Deshalb fordert ja auch ver.di ein Bildungsfreistellungsgesetz für Bayern, die wichtigsten Forderungen sind:
Das Recht auf Freistellung von der Erwerbstätigkeit zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Entgelts.
Die Freistellung dient der beruflichen, kulturellen, allgemeinen und politischen Bildung.
Das Recht sollen alle abhängig Beschäftigten (auch Auszubildende) in öffentlichen und privaten Betrieben und Verwaltungen im Freistaat Bayern bekommen.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt mindestens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Ich würde diese Forderung im Falle der Wahl in den bayerischen Landtag am 8.10. sehr gerne bei Koalitionsverhandlungen mit einbringen und diese Forderung natürlich auch sehr gerne aktiv unterstützen.
Schöne Grüße
Thomas Zöller