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Thomas Würdisch
SPD
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Frage von Johann-Albrecht H. •

Sehr geehrter Herr Würdisch, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erklärt, dass sie die Ablösung der Staatsleistungen bis auf weiteres generell ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und Mitwirkung der Länder und der Kirchen wurde zwischen dem 04.08.2022 und 19.01.2023 in fünf Sitzungen mögliche Modalitäten und Auswirkungen einer Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen besprochen.

Weitere Gespräche über die konkreten Modalitäten einer Ablösung der Staatsleistungen auf Landesebene können erst dann sinnvoll geführt werden, wenn bekannt ist, welche Grundsätze der Bund hierfür aufstellt. Solange die Rechtslage bis zum Inkrafttreten eines Bundesgrundsätzegesetzes unverändert ist, bleibt für Gespräche auf Landesebene vorerst kein Raum.

Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Ich wünsche Ihnen FROHE OSTERN.

Thomas Würdisch (SPD)

Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

 

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