Was für ein Infektionsschutzgesetz wünschen sie sich?
Sehr geehrter Herr Wötzel,
halten Sie das Infektionsschutzgesetzes für verfassungsgemäß?
Am 24.6.2021 hat der Bundestag beispielsweise eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, indem einem Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsrechtes noch der Artikel 9 und 10 angehängt wurde. https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930938.pdf
Danach können bestimmte von der Regierung erlassene Rechtsverordnungen noch ein Jahr lang nach der Aufhebung der Epidemischen Lage gelten und auch noch verändert werden. Es wird auch bestimmt, in welche Grundrechte eingegriffen werden darf: Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Bestimmte Artikel sollen im Juli 2023 in Kraft treten.
Das Infektionsschutzgesetz wurde sehr oft geändert. (Das letzte Mal wohl am 27.7.2021?) Wie würden Sie es ändern wollen? Was sollte dort enthalten sein und was nicht?
Mit freundlichen Grüßen