Frage an Thomas Ulmer von Patricia J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Thomas Ulmer,
Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin. Ich arbeite seit September 2005 an der Carl Orff Schule Förderschule für ganzheitliche Entwicklung in Engers. Ich bin als pädagogische Fachkraft eingestellt und daher Angestellte des öffentlichen Dienstes.Mein Arbeitgeber ist die ADD Trier.Ich habe jetzt genau 4 Zeitverträge und zum Sommer läuft der letzte aus. Ob ich weiterhin beschäftigt werde ist ungewiss. Dies geht vor jedem Vertragsende von neuem los und hat sich auch bis auf den letzten Vertragstag hingezogen.Meine Fragen: Wie lange kann mich die ADD noch befristen( Kollegin hat 7 Jahre auf eine Festanstellung gewartet) ??Wie kann man sich gegen diese Ungewissheiten wehren ??Warum gelten dort andere Regeln wie in der freien Wirtschaft?? Kann ich denn in meiner Situation was gegen diese drohende Arbeitslosigkeit tun ??Die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft ist sehr schön und ich würde gerne weiter ( Aber sicherer) in einer Förderschule arbeiten. An wen soll ich mich wenden?? Wer kann mir helfen. Mit freundlichen Grüssen
Patricia Jahnke
Sehr geehrte Frau Jahnke,
für Ihre Situation habe ich sehr viel Verständnis. Es ist immer schwierig, wenn man Jahr um Jahr um seinen Arbeitsplatz ringen muss. Zu ihren Fragen: Bei befristeten Arbeitsverträgen kommt es darauf an, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund begründet wurde. Ein Sachgrund liegt zum Beispiel vor, wenn Sie jeweils nur als Krankheitsvertretung angestellt wurden.
Liegt eine Befristung mit Sachgrund vor, so kann der Arbeitsvertrag immer wieder, ohne genaue Begrenzung neu befristet werden. Ein Anspruch auf eine unbefristete Stelle besteht dann nicht.
Liegt aber eine Befristung ohne Sachgrund vor, so darf diese Befristung insgesamt nur 2 Jahre dauern, wobei der Vertrag nur 3mal neu befristet werden kann.
Als Abgeordneter des Europaparlaments und hier als Mitglied im Ausschuss für Gesdunheit, Umwelt und Verbraucherschutz können wir allerdings keine umfassende Rechtsberatung leisten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich ans Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um zunächst zu klären, ob ein Sachgrund vorliegt oder nicht. Sie können auch beim Amtsgericht eine Rechtsberatung beantragen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Thomas Ulmer