Frage an Thomas Ulmer von Stephanie R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Ulmer,
wie Sie sicher wissen wurde am 10.07. 2013 bei der ENVI auch über die E-Zigarette bestimmt.
Leider hat sich die ENVI entschieden nikotinhaltige Liquids als Arzneimittel einzustufen, was hier in Deutschland bedeutet, falls es jemals zu einer Arzneimittelzulassung kommt (kann sich kein Händler und Hersteller leisten), kann es nur in der Apotheke verkauft werden.
Das würde das Aus der jetzigen Form der E-Zigarette bedeuten.
Die Dampfer würden gezwungen wieder zu deutlich schädlichen Tabakzigarette zu greifen, Rauchern wird die Möglichkeit genommen auf die viel unschädlichere E-Zigarette umzusteigen.
Was das für die Gesundheit der Bürger bedeutet wissen Sie sicher.
Machen wir uns nichts vor, in Deutschland wird, wenn als Arzneimittel eingestuft, die E-Zigarette nie außerhalb der Apotheke verkauft werden dürfen.
Was gibt der ENVI das Recht über die E-Zigarette in der Tabakrichtlinie zu entscheiden und sie dann noch als Arzneimittel einzustufen?
Warum dürfen die schädlichen Tabakwaren überall verkauft werden und die viel harmlosere (ohne Fremdschädigung) soll als Arzneimittel nur in der Apotheke verkauft werden?
Am 09.09.2013 wird dieser Bericht/Vorschlag der ENVI dem Plenum präsentiert.
Dies ist die letzte Möglichkeit diese Ungerechtigkeit zu verhindern.
Wie stehen Sie zu dieser ENVI Entscheidung?
Werden Sie mit Ihren Kollegen den ganzen Vorschlag, auch den Abschnitt mit der E-Zigarette, genau durchgehen und mit gutem Gewissen annehmen können?
Mit freundlichem Gruß