Frage an Thomas Ulmer von Jens M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Ulmer,
bei der Expertenanhörung zur neuen Tabakproduktrichtlinie wird das Gespräch sicherlich auch auf die Grenzwerte für Nikotinhaltige Erzeugnisse kommen.
Leider hat die Begrenzung auf 1mg Nikotin im Rauch einer Zigarette seinerzeit nicht dazu geführt, die öfftl. Gesundheit zu fördern. Vielmehr hat dies dazu geführt, dass Raucher ihren steigenden Nikotinbedarf nicht mehr durch einen Wechsel auf ein stärkeres Produkt kompensieren konnten, sondern einfach mehr Zigaretten rauchten. Diese Regelung hat vor allem der Tabakindustrie genützt.
Das Liquid der EZigaretten mit Tabak zu vergleichen und hier von "Verbrauchseinheiten" zu reden, ist genau so abwegig wie Glühbirnen mit dem namensgebenden Obst zu vergleichen und diese unter die EUObstGemüseDV zu stellen.
Um die Krux bei dem Vergleich zu erkennen, sollte man sich vor Augen führen, dass ein Zigarettenraucher ca. 8 mal an einer Zigarette ziehen muss um an die tatsächlichen 1 bis 3mg Nikotin im Rauch aus einer Zigarette zu inhalieren.
Ein EZigarettenkonsument, verbraucht 1 ml Liquid nicht innerhalb von 8 Zügen! Vielmehr ist es so, dass ein ehemaliger starker Raucher (welcher 40 Tabakzigaretten/Tag geraucht hat) ca. 4 bis 5ml Liquid mit 12 bis 18mg Nikotin pro 1 ml am Tag verbraucht.
Rein rechnerisch kommen ein Konsument bei beiden Produkten auf die die selbe Tagesdosis Nikotin:
Tabakraucher
40 Tabakzigaretten á 1 bis 3mg Nikotin im Rauch: Ca. 40 bis 120mg Nikotin am Tag.
EZigarettenkonsument:
4 bis 5ml á 12 bis 18mg Nikotin: Ca. 48 bis 90mg Nikotin am Tag.
Der Kommissionsvorschlag die Nikotinmenge auf 2mg Nikotin pro 0,5ml zu begrenzen, würde bedeuten dass ein ehemaliger Raucher ca. 10 bis 30 ml Liquid am Tag inhalieren müsste, damit ein erfolgreicher Wechsel auf die wesentlich weniger schädliche Alternative "EZigarette" vollzogen werden könnte.
Da sie diese Fakten nun kennen: Befürworten Sie die Nikotingrenzwerte in Liquids?
Mit freundlichem Gruss
Sehr geehrter Herr Mellin,
ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 19.02.2012 bedanken.
Das Thema E-Zigarette wird uns im Bezug auf die Tabakproduktrichtlinie noch intensiv beschäftigen, daher möchte ich mich bei Ihnen für den klaren Input bedanken.
Ich weiß, dass Sie bereits mehrere meiner Kollegen angeschrieben haben, daher dürfte Ihnen bekannt sein, dass die Meinungsbildung innerhalb des ENVI und der Fraktion noch nicht begonnen hat. Ein erster Schritt in wird am Montag den 25.02.2013 getan, an diesem Tag findet eine öffentliche Anhörung zum Thema Tabakproduktrichtlinie statt. Ich behalte mir vor, dass ich mir im weiteren Beratungsprozess eine Meinung darüber bilde, wie ich Ihre Frage zum Thema Nikotingrenzen für Liquids beantworte. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Ich habe die Problematik erkannt, die für die E-Dampfer besteht und werde die Diskussionen über die Problematik weiterhin verfolgen. Gerne gebe ich Ihnen in einem weiter fortgeschrittenen Stadium der Verhandlungen noch einmal Auskunft über meine Meinung. Zu diesem Zeitpunkt erscheint mir das jedoch verfrüht.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Ulmer