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Frage von Norbert S. •

Frage an Thomas Ulmer von Norbert S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag!

Ich hätte einige Fragen zum Thema E-Zigaretten. Dieses Jahr soll darüber abgestimmt werden, ob diese bzw. die nikotinhaltigen Liquids in der EU als Arzneimittel eingestuft werden sollen. Die Gesundheitsministerin Steffens (NRW) hat für einige zweifelhafte Schlagzeilen gesorgt.

1. Studien

Sie behauptet, man könne die potentiellen Gefahren nicht einschätzen, weil es keine Studien gäbe. Was ist z. B. mit den ganzen Studien und Entscheidungen, die hier aufgeführt sind:

http://www.dampfzeichen.de/Holger-Nils-Dampfer-Brief.pdf

Werden Sie diese angemessen berücksichtigen?

2. Riskobewertung

Bei den ganzen Abschätzungen der gesundheitlichen Risikien wird immer unterschlagen, dass so gut wie alle Dampfer (ca. 99,9%) früher starke Raucher waren und die E-Zigarette jetzt als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette nutzen. Für eine realistische Risikobewertung müßten also die potentiellen Risiken des Dampfens mit den bekannten Gefahren des Rauchens verglichen werden. Sollte die Verfügbarkeit von E-Zigaretten durch gutgemeinte Verbote und Reglementierung (z.B. Einstufung als Apothekenpflichtiges Arzneimittel) zu stark eingeschänkt werden, sähen sich viele Dampfer dazu gezwungen, wieder zur Tabakzigarette zu greifen. Sind Sie sicher, dass das gesünder ist? Und bitte nicht das unvermeidliche Argument, einfach aufzuhören. Das ist NICHT einfach. Manche schaffen es, viele aber nicht.

Es wird auch immer wieder behauptet, dass die Inhaltsstoffe der Liquide unbekannt seien. Dies mag für private Billigimporte aus China zutreffen, aber die meisten Hersteller und Händler, die sich auf dem Markt behaupten können, beziehen ihre Zutaten aus Europa und weisen alle Inhaltsstoffe aus. Werden Sie das berücksichtigen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage zur Bewertung der E-Zigarette, bzw. Liquids auf EU-Ebene.

Eine offizielle Klassifizierung der "Verdampfer" und "Liquids" existiert momentan weder auf EU-Ebene noch in Deutschland.
In Deutschland, aber auch in anderen EU-Ländern, werden momentan verschiedene Möglichkeiten der Klassifizierung diskutiert: Denkbar ist sowohl die Einstufung der Liquids als Arzneimittel bzw. der E-Zigaretten als Medizinprodukt, als auch die Klassifizierung der beiden Komponenten als Tabakprodukt.
Um nach deutschem Recht die Anerkennung eines Produkts als Arzneimittel zu erreichen, bedarf es nach herrschender Rechtsprechung in der Tat belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse, die die dem Produkt zugeschriebene Wirkung belegen.
Welche vorhandenen Studien in die Abwägung einbezogen werden können, bzw. ob neue Studien in Auftrag gegeben werden ist dabei ungewiss und entzieht sich unserer Einflusssphäre, da die Kompetenzen hier beim nationalen Gesetzgeber liegen.

Auch auf EU-Ebene gibt es in diesem Rechtsgebiet Gesetzgebungskompetenzen und durch die sogenannte Tabakprodukte-Richtlinie wurde bereits ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Tabakprodukten geschaffen.
Eine Revision dieser EU-Richtlinie steht tatsächlich in naher Zukunft an und mit einem Kommissionsvorschlag ist offensichtlich im 4. Quartal dieses Jahres zu rechnen.
Auf unsere Anfrage bei der Kommission hin wurde uns bestätigt, dass bei der anstehenden Revision auch eine rechtliche Bewertung von Liquids und E-Zigaretten vorgenommen werden soll. In diesem Wege wird vermutlich auch eine Abschätzung gesundheitlicher Aspekte der Produkte stattfinden. Die Arbeiten hierzu befinden sich allerdings noch im Anfangsstadium und beinhalten vorerst hauptsächlich die Analyse von Handlungs- bzw. Regelungsmöglichkeiten der Kommission.

Explizit betonen möchte ich, dass ich zu diesem Thema keine rechtliche Bewertung abgeben darf und auch nicht werde. Dies ist auf europäischer Ebene einzig und allein die Aufgabe der Europäischen Kommission.
Meine persönliche Meinung als Humanmediziner jedoch ist, dass es nicht der richtige Weg ist, ein Suchtmittel durch ein anderes zu ersetzen. Die Freigabe von E-Zigaretten für den Handel und auch die Abgabe derselben als Arzneimittel kann ich daher nicht unterstützen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Ulmer, MdEP