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Thomas Ulmer
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Frage von Cora von H. •

Frage an Thomas Ulmer von Cora von H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Ulmer,

schon vorher habe ich das EU-Parlament für eine sehr teure Institution zu Kenntnis genommen.
Da Sie Arzt sind möchte ich folgenden Vergleich anbringen.

Während eine Bundesregierung möglicherweise eine akute Krankheit ist, kann man diese therapieren, indem man bei der nächsten Bundestagswahl für eine Abwahl sorgt. Dieses Instrument steht dem normalen Bürger bei dem EU Parlament nicht zur Verfügung, denn Dieses Parlament ist eine eher chronische Erkrankung, gegen die bekanntlich keine Medizin zur Verfügung steht.

Sie merken sicher, dass ich von der Institution, in der Sie sitzen absolut nichts halte.
Schuld daran tragen allerdings die Entscheidungen bzw. die Abgeordneten dieses
"hohen" Hauses.
Dort sitzen nach wie vor Dissertationsbetrüger, oder Ehrenmänner/frauen, die sich in
Sitzungslisten eintragen, ohne anwesend zu sein.

Wieso gibt es eigentlich ein Sitzungsgeld?? Normale Steuerzahler, die dies mitfinanzieren müssen erhalten auch keine Anwesenheitsprämie zu Ihrem normalen Gehalt, oder?

Der jüngste Unsinn macht allerdings sehr wütend, denn schliesslich müssen künftig alle
Bürger Europas darunter leiden. Die "famose" 22 Stellige Kontonummer...

Seit meinem Abitur habe ich die gleiche Kontonummer, jetzt wird das ohne Not über den Haufen geworfen. Hier wird argumentiert, dass sich der Innereuropäische Zahlungsverkehr enorm erleichtert, nach dieser Logik ist es bestimmt nochmal einfacher mit 44 Stellen, oder?
Kurzum möglicherweise dient das der Wirtschaft, aber dem Bürger wird ein neuer Stein in den Weg gerollt. Letztlich "arbeiten" Sie doch aber für den Bürger, denke ich zumindest.

Eine wirklich magere Bilanz, die das EU Parlament vorzuweisen hat, was zur Erleichterung der Bürger beiträgt: Normierung der Ladegeräte von Mobiltelefonen... Toll...

Was möchten sie künftig dazu beitragen die Reputation des Eu-Parlaments zu verbessern?

MfG
von einer Europäerin und EU Parlamentsgegnerin

Cora von Haeften

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau von Haeften,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne will ich Ihnen Ihre Fragen im Folgenden beantworten.

Wie der Bundestag auf nationaler Ebene, so ist auch das Europäische Parlament ein Repräsentantenhaus, das sich aus gewählten Volksvertretern zusammensetzt.
So wie der Bundestag im Abstand von vier Jahren in der Bundestagswahl gewählt wird, findet alle fünf Jahre auch eine Wahl des Europaparlaments statt.

"Aktiv wahlberechtigt ist [dabei für Deutschland] jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und irgendwann nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt hat. Aktiv wahlberechtigt sind auch alle anderen in Deutschland lebenden Bürger der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wohnen."
(Quelle: http://www.wahlrecht.de/ausland/europa-de.htm )

Die nächste Europawahl wird an einem Tag im Zeitraum vom 05.08. bis 08.08.2014 stattfinden.

Zu Ihrer Anmerkung zu "Dissertationsbetrügern " ist zu sagen, dass es sich auch hier um gewählte Volksvertreter handelt. Die Kontrolle von Doktorarbeiten und Ähnlichem obliegt dabei nicht Angestellten des Parlaments sondern einzig und allein der Universität, bei der die Arbeit eingereicht wird. Ob der zur Wahl stehende Politiker das Vertrauen verdient, sein Land in Europa zu vertreten, darüber entscheidet allein der Wille der Wähler.

Beim Sitzungsgeld, das Sie ebenfalls ansprechen, handelt es sich um eine Entschädigung für die an den Anwesenheitstagen anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Es gleicht den Aufwand aus, der dadurch entsteht, dass sich das Europaparlament in Brüssel bzw. Straßburg befindet und die Abgeordneten aus ganz Europa dort eine Wohnung oder ein Hotelzimmer unterhalten müssen. Der Name Sitzungsgeld rührt von dem Umstand her, dass es jeweils für jeden Sitzungstag in Brüssel ausgezahlt wird, sofern der Abgeordnete sich im Parlament befindet.
Dass Abgeordnete in jeder Sitzung anwesend sind, kann dabei nicht erwartet werden. Ein Sitzungstag in Brüssel oder Straßburg ist von morgens bis abends mit Terminen belegt. Neben Ausschuss- und Fraktionssitzungen sowie anderen parlamentarischen Veranstaltungen möchte sich der Abgeordnete auch um die Belange von Bürgern aus seinem Wahlkreis kümmern. Besuchergruppen sind zu betreuen, Experten aus der Wirtschaft wollen ihren Standpunkt zu anstehenden Entscheidungen erklären, Bürgeranfragen wie diese sind zu beantworten und es muss ein Meinungsaustausch mit anderen Abgeordneten stattfinden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Abgeordnete sich nicht über die Ergebnisse der Sitzungen informiert. In Zeiten des Internets besteht die Möglichkeit, Sitzungen live am PC mitzuverfolgen oder auch im Nachhinein online abzurufen.
Wie er meint, die Interessen seiner Wähler am besten zu vertreten zu können, das entscheidet dabei jeder Abgeordnete selbst.

Was das Thema der einheitlichen Europäischen Kontonummer betrifft, so ist hierzu folgendes anzumerken:
Nach langen Verhandlungen hat das Europäische Parlament beschlossen, für die Europäische Union einen einheitlichen Zahlungsraum zu errichten. Das bedeutet, dass alle Überweisung innerhalb der EU zukünftig gleich aussehen werden. So wird zukünftig nur noch ein Überweisungsvordruck benötigt, mit dem Überweisungen sowohl innerhalb Deutschland als auch beispielsweise nach Spanien getätigt werden können. Dazu war es nötig, die bisher bereits existierende europaweite Kontonummer IBAN verbindlich einzuführen. Tatsächlich wird diese aus 20 Stellen bestehen, jedoch zeigt die Zusammensetzung dieser Kontonummer, dass sich nicht viel ändern wird. Die IBAN wird aus den Lettern DE (für Deutschland), zwei Prüfziffern und der bisherigen nationalen Kontonummer und Bankleitzahl bestehen. Nichts desto trotz steht außer Frage, dass die Länge der Kontonummer das Eintragen bei der Überweisung nicht einfacher macht. Dies ist auch der Grund, weshalb vor allem die deutschen EU-Abgeordneten sich lange gegen die Länge der neuen einheitlichen Kontonummer wehrten. In anderen europäischen Ländern, wie Frankreich und Belgien werden jedoch bereits seit längerer Zeit auch für nationale Überweisungen nur noch die IBAN und die wohl noch bis 2016 existierende Bankleitzahl BIC verwendet. In Anbetracht dessen und der überwiegenden Vorteile, die der neue europäische Zahlungsraum mit sich bringt, fügte man sich schließlich der recht langen IBAN.
Der wohl größte Vorteil des einheitlichen Zahlungsraumes ist, dass zukünftig die Überweisungsgebühren für Auslandsüberweisungen wegfallen werden. So werden Privat- und Firmenkunden in Europa in den nächsten Jahren mehr als 120 Milliarden Euro sparen.
Bereits laufende Daueraufträge, wie Überweisungen für Miete oder Zeitungsabos werden automatisch auf das neue System umgestellt, sodass für Kunden außer der längeren Kontonummer IBAN keine weiteren Umstände entstehen werden.

Das Ansehen des Europäischen Parlamentes in Deutschland lässt tatsächlich zu wünschen übrig. Was in den Medien in Deutschland ankommt sind freilich häufig Regelungen, die auf den ersten Blick skurril erscheinen mögen, jedoch stets das Ergebnis eines langen Entscheidungsprozesses sind. Dabei gilt es häufig die Belange ganz Europas zu betrachten. Die deutschen Abgeordneten sind daher stets auf den Vorteil Ihres Heimatlandes bedacht, allerdings gilt es auch hier Kompromisse einzugehen. Der Erfolg einheitlicher Ladekabel für Mobilfunkgeräte ist dabei jedoch keineswegs der einzige Erfolg, der allen Europäern von Nutzen ist.
Einige Beispiele können das vielleicht verdeutlichen:
Um beim Thema Mobilfunk zu bleiben, so war es hier ebenfalls das Europäische ¨Parlament, dass für eine Höchstgrenze für die sogenannten Roaming-Kosten, die Kosten für das Telefonieren mit Deutscher Sim-Karte in anderen europäischen Ländern gesorgt hat. Außerdem wurden im Bereich der Elektrogeräte die bekannten Energieeffizienzklassen (B, A, A++, etc.) eingeführt, die für eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Umweltbewusstsein sorgen. Im Onlinehandel sind es EU-Gesetze, die dem Käufer mehr Rechte eingeräumt haben, vor allem was das sogenannte Rückgaberecht, und die vertrauliche Behandlung von anzugebenden Personendaten angeht. Nicht zu vergessen sind außerdem zahlreiche Förderprogramme, unter anderem für Bildung und Kultur. So profitieren beispielsweise europäische Studenten vom ERASMUS-Programm, das bei Auslandspraktika und -studienaufenthalten innerhalb der EU finanzielle Unterstützung bietet. Im Bereich des Verbraucherschutzes ist vor allem die CE-Kennzeichnung eine wichtige Errungenschaft. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung neuer Produkte zum Markt und erfordert strenge Tests und Prüfungen, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit zu bestätigen.
Viele weitere Informationen zu Errungenschaften der EU finden Sie hier:
http://www.europarl.at/ressource/static/files/Europa_-_Spuren_im_Alltag.pdf

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Ulmer, MdEP