Frage an Thomas Trampe-Brinkmann von franz b. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Trampe-Brinkmann,
wie stehen Sie zu der vorgesehenen Dichtigkeisprüfung von Schmutzwasserrohren?
Ich und meine Familie werden keine Befürworter wählen.
Nur diese Frage ist für unsere Wahl entscheidend.
Sehr geehrter Herr Bollmann,
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet Immobilienbesitzerinnen und -Besitzer, für die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu sorgen.
Die Dichtigkeitsprüfung ist als eine Maßnahme zu verstehen, die vergleichbar ist mit der Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von privaten Heizanlagen, Schornsteinen oder des KFZ-TÜV und ASU. Das Land NRW hat deshalb bereits 1995 in der Landesbauordnung vorgeschrieben, die Dichtheit von privaten Abwasserkanälen zu prüfen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat 2006 die Dichtheitsprüfung in das Landeswassergesetz eingefügt; von da an begann in Teilen NRWs die Unsicherheit! Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung stieß danach und verstärkt ab 2010 vor allem bei ImmobilienbesitzerInnen in Teilen von OWL und dem Münsterland auf Widerstand.
- Die FDP hat sich diesem Protest früh angeschlossen, obgleich sie selbst im Jahr 2006 die Dichtheitsprüfung im Landeswassergesetz besch lossen hatte.
- Die CDU hat sogar noch im Sommer 2011 einen Antrag mit SPD und Grünen beschlossen, der alle praktikablen und sozialverträglichen Lösungen beinhaltete, die eine ordentliche Prüfung gewährleistet hätte. Aus parteitaktischem Kalkül hat sich jedoch auch die CDU im Herbst 2011 von diesem Beschluss verabschiedet, um auf den populistischen Zug der FDP aufspringen zu können.
Dies mündete in einen Antrag von FDP/CDU, die Landesregierung aufzufordern, die Dichtheitsprüfung auszusetzen; eine Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln! Dieser fand im Dezember 2011 mit Stimmen von CDU, FDP und Die Linke eine Mehrheit. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben daraufhin einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgelegt, um die Dichtheitsprüfung zukünftig neu zu regeln.
Meine Meinung
- Das Vorsorgeprinzip gilt auch für den Bereich der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen. Ich setze mich dafür ein, dass eine neue Regelung zur Dichtheitsprüfung nicht zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in NRW führt.
- Es besteht für mich kein Zweifel, dass die Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten in absehbarer Zeit durchgeführt sein muss.
- Bei der vorgesehenen Änderung des Landeswassergesetzes streben wir eine bürgerfreundliche Lösung an. Dazu gehört, dass die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen möglichst gleichzeitig vollzogen wird und die Fristen entsprechend angepasst werden. Für den Fall von sozialen Härten werden wir die Fördermöglichkeiten des Landes ausweiten und klarer regeln.
Die rot-grüne Landesregierung hat auf die Kritik und die Anregungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfungen reagiert. In Absprache mit den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen u nd SPD im Sommer 2011 wurden verschiedene Maßnahmen veranlasst:
- Das Umweltministerium hat im Oktober 2010 einen Erlass erarbeitet, der die Verlängerungen der Prüffristen von 2015 auf 2023 ermöglicht.
- Im Juni 2 011 wurde von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam ein Antrag erarbeitet und verabschiedet, in dem sich die Parteien für die Dichtheitsprüfung aussprachen und verschiedene Verbesserungsvorschläge an die Landesregierung richteten.
- Daraufhin hat die Landesregierung im Juni 2011 einen Erlass veröffentlicht, der eine Muster-Dichtheitsbescheinigung zum Inhalt hat. Zugleich wurde festgelegt, ab welchem Schadensgrad eine Sanierung fällig wird.
- Des Weiteren beinhaltete die Vereinbarung mit der CDU: Wahl der Prüfmethode sowie zinsgünstige Darlehen zur Sanierung der Kanäle (NRW-Bank).
Behauptet wird: Defekte Abwasserleitungen sind kein großes Problem. Richtig ist: Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zum Austritt von Abwasse r führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann. Dies wird von vielen Sachverständigen anhand von Beispielen bestätigt. Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt außerdem häufig Grundwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz ein. Dieses "Fremdwasser" führt zur Überlastung von Kanalnetzen und Kläranlagen und sorgt dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit schlechterem Wirkungsgrad und höheren Kosten arbeiten. Fremdwasser belastet die Gebührenzahlerinnen und -zahler so mit höheren Kosten.
Behauptet wird: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen ihre Abwasserleitungen prüfen lassen, während Landwirtinnen und Landwirte ihre Äcker mit Gülle vollkippen.
Richtig ist: Die Ausbringung von Gülle ist eine Düngungsmaßnahme. Dies soll den Nährstoffbedarf der angebauten Pflanzen sichern und die Bodenfruchtbarkeit erhalten. Bei sachgerechter Aufbringung - gemäß der rechtlichen Vorgaben - von Dünger und Gülle werden die enthaltenen Nährstoffe in der belebten Bodenzone von Mikroorganismen zersetzt und so den Pflanzen als Nährstoff zur Verfügung gestellt. Da Abwasserleitungen in einer Mindesttiefe von 80 cm verlegt werden, liegen sieunterhalb dieser belebten Bodenzone. Dort findet in der Regel kein Abbau der Inhaltsstoffe durch Mikroorganismen mehr statt, die Folge: Abwasserinhaltsstoffe gelangen permanent ins Grundwasser. Was sagt die Bundesregierung?
Die Prüfung von Abwasserleitungen wird seitens der Bundesregierung auf der Internetseite des Bundesumweltministers (Röttgen!) und in einer Extra-Broschüre des Bundesbauministers (Ramsauer) ausdrücklich als notwendig dargestellt.
http://www.bmu.de/binnengewaesser/gewaesserschutzrecht/deutschland/doc/47394.php
Welche Verfahren sind erlaubt?
Kamera: Optische Inspektionen sind die preisgünstigsten Verfahren. Wasserstandsfüllprüfung: Hier wird ein Teil der Abwasserleitung mit einer Blase abgesperrt un d mit Wasser gefüllt. Dann wird beobachtet, ob sich der Wasserstand in der Leitung ändert. Druckprüfung mit Wasser oder Luft: Dabei wird Wasser oder Luft mit einem Druck von 0,5 bar in das Leitungssystem gepumpt. Fällt der Druck zu stark ab, muss die Abwasserleitung saniert werden. Der direkte Schadensort ist allerdings ausschließlich durch Kameraprüfung festzustellen.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Trampe-Brinkmann