Frage an Thomas Silberhorn von Andreas G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
Vielen Dank für ihre Antwort.
Durch eine Politik der Gleichberechtigung von Frauen, die sich allerdings nicht um die Gleichverpflichtung von Frauen (bzw. Gleichberechtigung von Männern) bemüht hat, wurden weitere Situationen geschaffen, in denen heute Männer in verschiedenen Bereichen diskriminiert werden:
Wehrpflicht:
Die Wehrpflicht ist meines Erachtens eine Benachteiligung von Männern. Das Argument, dass Frauen doch die Kinder zur Welt bringen müssen, ist überholt. Während Männer zum Bund müssen, können Frauen sich heute entscheiden, ein Kind in die Welt zu setzen. Und dafür entscheiden sich in Deutschland immer weniger. Deutschland hat eine der niedrigsten Geburtenraten weltweit!
Die Wehrpflicht fördert außerdem alte archaische Männerrollenbilder, die den Weg in eine Gleichstellung der Geschlechter behindern.
Ich bin gegen eine Wehrpflicht genauso wie ich gegen eine Gebärpflicht bin.
Gesundheit:
In der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird bislang ausschließlich eine Frauengesundheitsdatenbank geführt und die Regierung gibt ausschließlich Frauengesundheitsberichte heraus. Eine Männergesundheitsdatenbank oder Männergesundheitsberichte im Sinne eines Gender Mainstreaming gibt es nicht.
Seit über 20 Jahren dulden die politisch Verantwortlichen die verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung männlicher Mitbürger bei der Hautkrebsfrüherkennung, da Männer erst ab 45 in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung einsteigen dürfen, während Frauen schon ab 30 diese Leistung in Anspruch nehmen dürfen, obwohl nach dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg Männer stärker von Hautkrebs betroffen sind als Frauen. Der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte, die die Einstiegsaltersgrenzen dem Gesetzgeber vorschlagen, legte dar, dass diese Ungleichbehandlung keine wissenschaftlichen Hintergründe hat.
Eine verfassungskonforme, gleichberechtigte gesetzliche Krebsfrüherkennung für Männer und Frauen gibt es also nicht.
Das stellt sich mir so dar, als hätte die Gesundheit von Frauen in den Augen der Regierung eine höhere Priorität als die der Männer.
Bildung:
Der "Girls Day" bietet für Schülerinnen eine Möglichkeit, sich über typische Männerberufe zu informieren. Sie werden dazu ermutigt, diese Bereiche bei ihrer späteren Berufswahl nicht grundsätzlich auszuschließen. Während Mädchen somit einen horizont-erweiternden Aktionstag erleben, müssen Jungen in der Schule bleiben. Ein männliches Gegenstück gibt es nur auf lokaler Ebene.
Die PISA-Studie hat 2000 zum Ergebnis geführt, dass insbesondere die eklatant schlechte Lesekompetenz der Jungen eine große bildungspolitische Herausforderung darstelle. Bis heute hat sich die Politik dieser Herausforderung nicht gestellt.
Väter:
Deutschland wurde und wird jährlich mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter verurteilt, da die Umsetzung des väterlichen Umgangsrecht der Willkür der Mutter unterworfen ist.
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
sie schreiben, dass Ihnen handlungsbedürftige Bereiche mit Benachteiligungen von Männern nicht bekannt sind.
Ich hoffe, die von mir oben aufgezählten Problembereiche sind Ihnen neu, andernfalls wären unsere Auffassungen von Wichtigkeit/Dringlichkeit grundverschieden.
Mich würde interessieren, ob sie sich für die Behebung der aufgeführten Missstände einsetzen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Göbel
Sehr geehrter Herr Göbel,
vielen Dank für Ihre erläuternden Hinweise, zu denen ich gerne Stellung nehme:
1. Bei der Wahlpflicht lässt sich durchaus diskutieren, ob eine Verpflichtung nur der Männer noch zeitgemäß ist. Auch bei Konzepten zur Einführung einer Dienstpflicht stellt sich diese Frage. Ich bin der Ansicht, dass eine Verpflichtung auch der Frauen zum jetzigen Zeitpunkt aus Gründen der Gleichstellung jedenfalls nicht geboten ist. Es ist nun einmal nach wie vor so, dass sowohl die Erziehung von Kindern als auch die Pflege von Angehörigen im Wesentlichen von Frauen geleistet werden. Wenn man ferner berücksichtigt, dass die Entlohnung von Frauen im Durchschnitt hinter der von Männern zurückbleibt, wäre es m.E. nicht angemessen, auch den Frauen eine zusätzliche Dienstverpflichtung aufzuerlegen.
2. In der Gesundheitspolitik gehe ich mit Ihnen einig, dass Ungleichbehandlungen von Männern und Frauen ohne wissenschaftliche Grundlage nicht zu rechtfertigen sind. Dies gilt auch für Altersgrenzen bei der Hautkrebsfrüherkennung. Nachdem derzeit ein Präventionsgesetz erarbeitet wird, werde ich Ihre Anregungen gerne mit berücksichtigen.
3. Girls Days und ähnliche Angebote werden von interessierten Kommunen unterbreitet. Ich begrüße es generell, wenn Schülerinnen und Schüler auf zunächst eher fernliegende Ausbildungsgänge aufmerksam gemacht werden. Das können technische Berufe für Mädchen ebenso sein wie z.B. Pflegeberufe für Jungen.
4. Das Umgangsrecht der Väter mit ihren leiblichen Kindern ist in der Tat weiterhin regelungsbedürftig. Zwar wurde 2004 das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes" verabschiedet, mit dem die Rechtsposition des leiblichen Vaters gestärkt wurde. Doch die Umsetzung des Umgangsrechts in der Praxis bereitet nach wie vor Schwierigkeiten. Wir werden daher im Rahmen der anstehenden Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens als Teil eines neuen Gesetzes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit das Umgangsrecht erneut auf den Prüfstand stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn