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Thomas Seerig
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Frage von Lucie W. •

Wie begründen Sie Tierwohl von Stallgröße zu trennen, wenn es bei Tierwohl auch um Bewegungsfreiheit geht? (sehen Sie Wahlprogramm S. 61)

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Antwort von
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Der Satz aus dem Bundestagsprogramm ist vielleicht etwas seltsam formuliert, aber aufrgund der bisherigen Diskussion ist es eine Gegenposition zum platten Vorwurf der „Massentierhaltung“.

„Stallgröße“ soll sich hier nicht auf die Fläche pro Tier beziehen, sondern auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb insgesamt - es geht also nicht um „Bewegungsfreiheit“ des einzelnen Tiers.

 

Entscheidend ist, wie die Lebensumstände für das einzelne Tier sind - dass es genug Platz hat („Bewegungsfreiheit“), dass es gepflegt wird, gutes Futter, tierärztliche Versorgung hat etc.

Die Anzahl Tiere auf einem Hof ist dagegen kein wichtiges Kriterium. Auch wenn viele Tiere auf einem Hof gehalten werden, können die einzelnen Tiere mit hohen Tierwohlstandards gehalten werden, auch wenn es  nur wenige Tiere sind, können deren Haltungsbedingungen schlecht sein.