Frage an Thomas Nagel von Alfred W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Nagel,
würde beim Bürgergeld berücksichtigt, ob man in Oberfranken in München oder anderen Ballungsräumen lebt?
Sehr geehrter Herr Witzgall,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Idee des Bürgergeldes ist, dass grundsätzlich zunächst jeder Bürger einen Anspruch darauf hat. Es werden alle Sozialleistungen zusammen gefasst, also Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, BAföG, Kindergeld usw. Alles wird zum „Bürgergeld“ zusammen gefasst und von einer einzigen Behörde errechnet und ausbezahlt. (Heute gibt es über 50 Stellen, an die man sich wenden muss)
Der Anspruch für eine Person beträgt 662,-Euro monatlich. Der Anspruch einer Familie mit 3 Kindern ist 1919,- Euro monatlich. Wenn dann jemand dazu arbeitet, (was natürlich möglichst alle, denen es möglich ist, sollten) wird dieses Einkommen mit dem Bürgergeldanspruch verrechnet. Allerdings wesentlich großzügiger als es jetzt z.B. beim ALG II ist. So ist es einer einzelnen Person möglich, bis zu 1600,-€ Brutto monatlich dazu zu verdienen und er bekommt immer noch „etwas“ Bürgergeld dazu! Bei unserer Beispielfamilie wären dies sogar bis zu 2800,-€ Brutto monatlich und es gäbe immer noch 49,-€ Bürgergeld und 462,-€ Kindergeld. Dadurch entsteht ein echter Anreiz wieder eine Arbeit aufzunehmen. Heute, beim ALG II lohnt dies für den einzelnen kaum. Ich bin jedoch dafür, nicht nur bei dem Lohn des Arbeitsnehmers, die regionalen Unterschiede zu berücksichtigen, sondern natürlich bei der Vergütung bei Lehrlingen und Auszubildenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Thomas Nagel