Frage an Thomas Mann von Arno S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Herr Mann,
Die Einführung von Upload-Filtern und eine europaweite Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger würde Wikipedia und andere Plattformen massiv bedrohen. Wikipedia würden Informationen zu Beleg-Links löschen müssen.
Das in Artikel 11 vorgesehene EU-weite Leistungsschutzrecht würde es den Autorinnen und Autoren der Wikipedia unmöglich machen, Presseartikel sinnvoll einzubinden. Denn selbst für die Verwendung kurzer Nachrichteninhalte müssten wir bei enger Auslegung des Reformvorschlags eine Abgabe an die Verlage zahlen.
Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen über technische Filter sicherstellen müssen, dass ihre Nutzenden urheberrechtsverletzendes Material gar nicht erst hochladen können. Diese Upload-Filter sind allerdings nicht in der Lage, differenzierte Entscheidungen über legitime Ausnahmefälle wie Zitate oder satirische Bildnutzungen zu fällen
Aber Wikipedia soll doch ausgenommen werden?
Leider nein. Für die Wikipedia haben wir zwar erfolgreich eine Ausnahme von der Filterpflicht erwirkt, die darin eingebundenen Bilder liegen aber auf Wikimedia Commons. Zwar ist Wikimedia Commons eine nicht-kommerzielle Plattform, aber alle dortigen Bilder, Videos, Buch-Scans, Musikstücke und mehr sind unter freien Lizenzen wie CC BY oder CC BY-SA und damit auch für kommerzielle Nutzung freigegeben. Ein Gericht könnte das dahingehend interpretieren, dass Wikimedia Commons im Wettbewerb etwa mit kommerziellen Foto-Plattformen steht und in Sachen Filterpflichten deshalb als kommerzielle Plattform anzusehen sei.
Wie werden Sie abstimmen bei der Einführung von Upload-Filtern und eine europaweite Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger?
Sehr geehrter Herr Schelle,
vielen Dank für Ihre Frage.
Art. 13 schreibt keine Filter und auch keinen Automatismus vor. In der Praxis wird es zum Einsatz von Erkennungssoftware kommen. Bevor sie verwendet wird, müssen Künstlerinnen und Künstler den Plattformen zuerst Informationen zu ihren Inhalten geben. Erst dann startet ein Algorithmus die Suche auf den jeweiligen Plattformen. Die Inhalte werden keineswegs unter Generalverdacht gestellt.
Ziel ist es, den rechtmäßigen Inhabern eine faire Vergütung zu garantieren. Wenn Bilder eines Fotografen ohne dessen Zustimmung auf einer Seite hochgestellt werden, hat er das Recht, dagegen vorzugehen. Wer Qualität liefert, muss angemessen honoriert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Mann