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Frage von Alessandro P. •

Frage an Thomas Mann von Alessandro P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mann,

ich möchte Herr Fanta der Organisation "Netzpolitik.org" hier zitieren:

"Automatische Upload-Filter sind aber nicht in der Lage, zwischen rechtswidrig verwendeten und legalen Inhalten zu unterscheiden – und löschen pauschal alles, was verdächtig aussieht. Damit bedeuten die Filter eine starke Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen [...]". Dies sagt nicht nur Herr Fanta sondern schrieben 57 Bürgerrechtsorganisationen und Netzaktivisten im Vorjahr in einem offenen Brief an EU-Vertreter.

Wie kann unter Anbetracht eines Generalverdachts auf Inhalte von einer "freien Netzkultur" gesprochen werden, wenn eine Vielzahl von Experten bereits davor warnt, dass dies erheblichen Ausgängen führt? Ich würde gerne von ihnen wissen, wie dieses Gesetz für ein neutraleres und demokratischeres Internet eingesetzt werden soll, wenn es zu aller erst, die kritische Auseinandersetzung mit journalistischen Inhalten (bzgl. Zitatrecht) verhindert.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die EU-Reform schützt das Urheberrecht, welches zurzeit von großen Internetplattformen missachtet wird. Es geht nicht darum, das Internet zu zensieren, sondern lediglich um eine faire Entlohnung für Künstler und Medien.

Art. 13 schreibt keine Filter und keinen Automatismus vor. In der Praxis wird es zum Einsatz von Erkennungssoftware kommen. Die funktioniert auf der Grundlage von Informationen, die von den Urhebern zur Verfügung gestellt wurden. Erst dann startet ein Algorithmus die Suche auf den jeweiligen Plattformen. Zunächst wird es keine 100% Trefferquote geben; die Erkennung wird sich jedoch immer weiter verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mann