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Thomas Mann
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Frage von Hans W D. •

Frage an Thomas Mann von Hans W D.

wann schenkt mir die EU meine freiheit zurück?
vorhin habe ich erfahren, dass eine neue verordnung aus brüssel es ab 2018 mir und meinem langjährigen bankberater in zukunft verbietet kauf-und verkaufsaufträge telefonisch , per mail oder per fax entgegen zunehmen "um noch mehr schutz für den verbraucher sicherzustellen"! das ist völlig unpraktikabel.wer entscheidet so was??? ich bin über 18 und
würde gerne für mich selber entscheiden.
was waren die formulierungen nach dem brexit zunächst so motivierend:- :mehr bürgernähe, weg von regelungen, usw.- was ist übrig geblieben? der apparat produziert weiter und weiter und weiter.

Mit freundlichen Grüßen dr.schmidt

ps
gleiches gilt übrigens für die geldausgabe der studie über die verschiedenen eu gesundheitssysteme- mit einem ergebnis, was überhaupt keine aussage relevanz hat! und das was zu regeln wäre, bleibt auf der strecke. kein wunder das die meisten bürger wohl sympathie für europa- aber keine "wahre liebe " zur europapolitik aufbauen sondern sich immer weiter abwenden. ich sehe jedenfalls keinen turnaround der eu politik - sie?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Dr. Herr Schmidt,

vermutlich bezieht sich Ihre Frage auf die Mifid II-Richtlinie (2014/65/EU), die am 15. Mai 2014 vom EP und vom Rat beschlossen und zum 03. Januar 2018 durch das „zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz“ ins deutsche Recht übertragen wurde. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und die Transparenz im Handel mit Wertpapieren zu fördern. Es soll verhindert werden, dass Anlegern riskante Finanzprodukte verkauft werden, ohne diese ausreichend über das Risiko aufzuklären. Die EU zieht damit auch Lehren aus dem teilweise unangemessenen Verkauf risikoreicher Anlagen an Privatkunden im Vorfeld der Finanzkrise 2008.

Konkret erlaubt Mifid II den Mitgliedstaaten, die Aufzeichnung von Telefongesprächen oder Emails in Bezug auf Kundenaufträge zu verlangen. Bei möglichen anschließenden Rechtsstreitigkeiten können diese Aufzeichnungen vor Gericht Klarheit darüber schaffen, ob den Aufklärungspflichten des Kundenberaters nachgekommen wurde. Damit erfüllen diese Aufzeichnungen den gleichen Zweck wie die schriftlichen Vermerke, die in Deutschland bereits seit 2010 bei persönlichen Beratungsgesprächen erstellt werden müssen.

Ein grundsätzliches Verbot von Kauf- oder Verkaufsaufträgen über das Telefon oder per Email sieht Mifid II nicht vor.

Verbraucherschutz ist ein zentrales Thema, das die Politik beständig fordert, ganz gleich, ob dieser national oder europäisch organisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Mann MdEP