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Thomas Mann
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Frage von Marc M. B. •

Frage an Thomas Mann von Marc M. B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mann,

ich bin durch Twitter heute wieder auf ein Thema aufmerksam geworden, das ich zunächst - auf Grund meines festen Glaubens an den gesunden Menschenverrstand - nicht ernst genommen habe:

http://www.amateurphotographer.co.uk/latest/photo-news/uk-meps-condemn-controversial-eu-plan-to-axe-freedom-of-panorama-55572

Scheinbar bildet sich in einigen Mitgliedsstaaten in jüngerer Zeit eine klare Meinung, dass es sich hier um eine Einschränkung der Rechte der Bürger vieler Länder - so auch der Bundesrepublik Deutschland - handelt, der kein gleichgewichtiger Nutzen gegenüberzustehen scheint.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieser Beschneidung unserer Rechte nicht zustimmen würden.
Mit freundlichen Grüßen

M. M. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bamberger,

vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Panoramafreiheit.

Beim aufgeworfenen Thema handelt es sich um einen Initiativbericht zur Implementierung der EU-Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter einzelner Aspekte des Urheberrechts. Mit diesem soll der Standpunkt des Europäischen Parlaments gefunden werden.

Das Europäische Parlament gibt Empfehlungen an die Europäische Kommission ab, an welchen Stellen im Bereich des Urheberrechts in der Europäischen Union nachjustiert werden sollte, um Verzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu verhindern. Die finale Ausformulierung eines Gesetzesentwurfs liegt in der Kompetenz der Kommission. Sie wird im nächsten Halbjahr einen Legislativvorschlag zum Urheberrecht erarbeiten.

Für meine EVP-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren, Nutzern und Konsumenten zu stärken. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.
Bei der Panoramafreiheit gibt es derzeit massive Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen. In Frankreich und Belgien z.B. laufen Sie entgegen den Vorschriften des deutschen Urhabenrechts.

Die Beschränkung der Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos, Videos und Bildern von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll einen europäischen Lösungsansatz bieten. Eine generelle Einschränkung der Freiheit, Gebäude die von Künstlern und Architekten geschaffen wurden, zu fotografieren soll es auf der EU-Ebene nicht geben. Im Rechtsausschuss ließ sich diese Idee nicht durchsetzen. Auch alle anderen Abgeordneten stimmten am 9. Juli 2015 gegen den Änderungsantrag 421.

Für Deutschland bedeutet dieses folgendes: Angesicht der rasend fortschreitenden technologischen Entwicklung in der digitalen Welt und in Zeiten von YouTube und Facebook - ist es unentbehrlich das Urheberrecht in Europa anzugleichen. Es muss darum gehen eine Ausgewogenheit zwischen der Freiheit der Konsumenten auf Bilder, Artikel, Videos und den notwendigen Rechtsschutz des Urhebers herzustellen und diese zu gewährleisten.
In Deutschland und in weiteren europäischen Staaten sind Selfies, Gruppenbilder und andere Aufnahmen weiterhin erlaubt. Bilder können weiterhin auch auf Facebook und anderen Social-Media-Portalen gepostet werden.

Der Digital-Kommissar Günther Oettinger hat bereits öffentlich mit folgendem Zitat versprochen, dass die Panoramafreiheit nicht eingeschränkt wird: "Was man mit dem Auge als Bürger auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Europa sehen darf, sollte man auch mit der Kamera fotografieren dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mann