Frage an Thomas Mann von Andreas K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Mann,
kann es sein, dass die EU-Kommission tatsächlich beabsichtigt, den Anbau von Obst und Gemüse in Gärten sowohl für Landwirte wie auch Privatleute noch weiter zu regulieren und wie es heute bei einigen Medien zu lesen war (u.a.: "eu-will-anbau-von-obst-und-gemuese-in-gaerten-verbieten").
Nicht nur, dass damit die bereits erhebliche Abhängigkeit von wenigen monopolartig aufgestellten Produzenten wie Monsanto weiter zunimmt, auch traditionelle Lebensmittel wie der in Hessen zumeist lokal hergestellte Apfelwein stünden damit vor dem aus. Abgesehen davon ginge damit eine weitere massive Verarmung des Genpools für Nutzpflanzen einher und auch gesundheitliche Folgen sind z.B. für Allergiker nicht auszuschließen.
Daher meine Frage, ob diese Planungen der Kommission bestehen und wie Ihre Meinung dazu ist, bzw. was Sie in dieser Hinsicht zu tun gedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kemme
Sehr geehrter Herr Kemme,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kommissionspläne zur Regulierung von Saatgut. Es stimmt, dass die EU-Kommission an neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit arbeitet, die auch die Regulierung von Saatgut umfassen. Obwohl das Gesetzespaket erst am 6. Mai offiziell vorgelegt wurde, hat das Thema medial große Wellen geschlagen. Bereits am 24.04.2013 hat die Kommission auf die Medienberichte mit einer schriftlichen Klarstellung reagiert:
- "Die EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück: Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, - entgegen anderslautenden Meldungen - nicht betroffen.
- Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen. Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden gering sein.
- Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.
- Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit ist für den 6. Mai geplant."
Link zur Klarstellung: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm
In einer ausführlicheren Pressemitteilung, die zeitgleich mit dem Gesetzpaket am 6. Mai veröffentlicht wurde, präzisiert die Kommission diese Angaben:
- "Das Paket enthält vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial auf dem Markt, die dazu dienen, Produktivität, Anpassungsfähigkeit und Vielfalt des Pflanzenbausektors und der Wälder in Europa zu erhalten und damit den Handel mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen zu fördern. [...]
- Ausgenommen von den EU-Vorschriften ist der Einsatz von Saatgut zu privaten Zwecken. So können Hobbygärtner weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen. Ebenfalls keine Anwendung finden die vorgeschlagenen Vorschriften auf Saatgut, das zwischen Personen ausgetauscht wird, die keine Unternehmer sind (z. B. Hobbygärtner). [...]
- Die Vorschriften fallen [...] entsprechend je nach Typ des Materials, Erzeugungsbedingungen und Unternehmensgröße unterschiedlich aus. So gelten für althergebrachte Sorten und heterogenes Material lediglich abgeschwächte Registrierungsvorschriften. Solche Kategorien sind von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.
- Weniger strenge Auflagen gelten ferner für Mikrounternehmen: Diese können Pflanzenvermehrungsmaterial jedes Typs als "für Nischenmärkte bestimmtes Material" ohne Registrierung auf den Markt bringen.
- Mikrounternehmen brauchen zudem grundsätzlich keine Registrierungsgebühren zahlen."
Link zur Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-400_de.htm
Die Pläne der Kommission fallen also moderater aus als zunächst befürchtet. Dennoch kann Genaueres erst nach eingehender Prüfung des Kommissionsvorschlags gesagt werden. Hier ist der Link zum Vorschlag:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0262:FIN:DE:PDF
Soviel zu den Plänen der Kommission. Es ist zu beachten, dass die EU-Kommission ohnehin nur ein Vorschlagsrecht hat. Die Entscheidung über die Ausgestaltung der künftigen Regeln liegt beim Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat. Es wurde also weder bereits etwas beschlossen, noch wird in diesem Bereich irgendetwas gegen den Willen des Europäischen Parlaments durchgedrückt werden! Das Europäische Parlament - voraussichtlich insbesondere der Agrarausschuss (AGRI) und Umweltausschuss (ENVI) - wird in den kommenden Monaten sicherstellen, dass die Interessen der europäischen Bürger gewahrt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Mann MdEP