Frage an Thomas Mann von Gerd G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mann,
bitte nehmen Sie Stellung zu der Frage: „Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?“ Welche Mindeststandards schützen die Interessen der EU Bürger?
Angesichts der Cloudtechnik ergibt sich auch die Frage, welches Recht überhaupt anzuwenden ist und ob nicht eines Tages nur noch US Konzerne per 100 Seitigen Datenschutzerklärungen einmalig auf deutsch erklären, was sie meinen danach aber nur noch z.B. englische oder anderen Sprachen aus Länden mit dem niedrigsten Datenschutzstandard Eingaben und E-Mails akzeptiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Görtz
Sehr geehrter Herr Görtz,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich meiner Stellungnahme zum Grundrecht auf Datenschutz.
Das Grundrecht auf Datenschutz ist durch Artikel 8 "Schutz personenbezogener Daten" der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gesichert.
Artikel 8, Absatz 1 geht darauf ein, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Absatz 2 betrifft die Einwilligung der betroffenen Personen für die Verbreitung der Daten ein. Weiterhin hat jeder das Recht, Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu erhalten und eine Berichtigung zu erwirken.
Nach Absatz 3 wird die Einhaltung dieser Vorschriften von einer unabhängigen Stelle überwacht.
Die Charta der Grundrechte der EU gilt für die europäischen Organe und Einrichtungen unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips. So wird auch Ihr Grundrecht auf Datenschutz gesichert.
Bei Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen von Cloud-Services müssen alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Verfassungsrechtlich werden personenbezogene Daten durch das aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gesichert.
Der Industrieausschuss des EP hat im Rahmen der Reform des europäischen Datenschutzrechts Verbraucherinteressen stark berücksichtigt. Diese Reform umfaßt fast alle Lebensbereiche der Bürger. Dies erfordert besondere Sorgfalt. Bevor sich Parlament und Rat auf den endgültigen Text einigen, muss die Reform zunächst den federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres passieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mann MdEP