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Frage von Norbert r. •

Frage an Thomas Mann von Norbert r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mann ,

ich lebe in Hessen und musste nachfolgende Feststellung machen.
Grundgesetz Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es ist das Wort "Jeder " verwendet worden. Ist mit dieses Wort " Jeder " alle Bürger in Deutschland gemeint ?

Ich zahle als Kleinunternehmer Steuern wie jeder andere auch. Als Opfer einer Straftat / Raubüberfalls berufte ich mich auf diese Aussage und zeigte Zivilcourage. Diese Straftat konnte nur geschehen, weil sämtliche Sicherheitsvorschriften missachtet wurden. Aufgrund einer Anzeige beim Amt für Arbeits-und Gesundheitsschutz musste ich aber feststellen , dass es für meine Berufsgruppe ( Transport) keine Arbeits-und Sicherheitsvorschriften gibt und man somit im Interesse des Profites jeder Gefahr ausgesetzt werden kann. Wenn jeder ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben sollte , wie ist dieses Gesetzesauslegung möglich ? Bisher dachte ich , dass es egal ist ob ich angestellt oder freiberuflich tätig bin. Die Aussage des Grundgesetzes war für mich eindeutig.

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