Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einzustellen. Wie ist Ihre Rechtsmeinung zu diesem Gesetz? | Frage an Thomas Lippmann (Die Linke) Direkt zum Inhalt
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Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einzustellen. Wie ist Ihre Rechtsmeinung zu diesem Gesetz?
Die gendergerechte Sprache ist längst eine Selbstverständlichkeit und die Debatte darüber überflüssig! Nötig ist aber die Festlegung der korrekten Schreibweise.
(...) So sollte gewährleistet werden, dass DIE LINKE für die Menschen im Landkreis Wittenberg ansprechbar bleibt und Probleme aufnehmen und sich um deren Lösung kümmern kann. (...)